Folgender Leserbrief bezieht sich auf den geplanten Abriss von Haus Nr. 58, Frankfurter Straße (BVA, vom 16. Juli):
„De gustibus non est disputandum“ – wussten schon die alten Römer. Nun aber wird autokratisch entschieden, dass „nachgemachtes, draufgenageltes Fachwerk“ keine Kunst und daher abrisswürdig ist, zumal noch rasch ein „menschenunwürdiges Wohnen“ festgestellt wurde. Dementsprechend dürften wohl auch die wieder errichtete Ostzeile des Frankfurter Römers oder das Knochenhaueramtshaus in Hildesheim zum Abriss freigeben werden – oder wo verläuft die Grenze zum „Nachgemachten“?
Wie viele Bad Vilbeler BürgerInnen wünschen sich eigentlich sehnlichst eine mit hohem Verkehrsaufkommen einhergehende „Neue Mitte“ sowie den Mediathek-Moloch über der Nidda herbei? Andere Städte haben längst erkannt, dass es eben nicht von Vorteil ist, den Verkehr unbedingt bis ins Stadtzentrum zu führen, noch dazu, wenn es dort so eng ist wie in Bad Vilbel, sondern dass Fußgängerzonen (besonderes Stichwort: Barrierefreiheit!) dem Einzelhandel sehr viel dienlicher sind. Schauen Sie nur nach Bad Homburg. Parkmöglichkeiten um die Einkaufszone herum, ungestörtes Flanieren im Zentrum. Ich wünsche mir in dieser für unser schönes Vilbel so wesentlichen Frage eine deutliche Einbindung der BürgerInnen in die Planung, damit auch alle dahinterstehen können, sowie ein „Neues Denken“ statt einer „Neuen Mitte mit alten Fehlern“.
Barbara Janus, Bad Vilbel