Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments werden vom 1. Januar 2017 an die Beiträge zur Kinderbetreuung einkommensabhängig erhoben. Dabei erhöhen sich die Gebühren für die fünfstündige Regelbetreuung für die ver- schiedenen Einkommensgruppen zwischen fünf und 20 Prozent. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss gegen die Stimmen der CDU beschlossen.
Niederdorfelden. Aufgeschreckt durch Zahlen, die eine Kitagebührenerhöhung von bis zu 50 Prozent beinhalteten, waren ins Haus am Lindenplatz gut 40 Eltern gekommen. Ausnahmsweise räumte Vorsitzender Dirk Bischoff (SPD) den Eltern breiten Raum für Fragen und Vorschläge ein.
Doch zunächst stellt Ute Hofmann von der Allevo-Kommunalberatung die Berechnungen vor, die als Grundlage für die Diskussion dienen sollten. Darin wird aufgrund von statistischen Näherungswerten errechnet, mit welchen Einnahmen die Gemeinde rechnen könne, wenn einkommensabhängig abgerechnet würde. Über die vorgeschlagene Festsetzung der jeweiligen Einkommensgrenzen wurde genauso ausgiebig diskutiert wie über die mögliche Mehrbelastung der sowieso schon am Limit arbeitenden Verwaltung der Gemeinde.
Viel Gesprächsstoff ergibt sich auch aus der Festlegung, welche Definition der Einkommensgrenze zugrunde gelegt werden sollte. Hier einigt man sich letztlich auf das zu versteuernde Einkommen laut Steuererklärung.
Nach zwei Stunden Aussprache und Diskussion hatte sich auch bei den Besuchern die Meinung verfestigt, man solle das neue Gebührenmodell ein Jahr lang ausprobieren und dann Bilanz ziehen, ob es tauglich für die Zukunft ist. (sei)