Niederdorfelden. Ungewohnt viel Publikum hatten die Gemeindevertreter bei ihrer Versammlung. Rund 60 Bürger waren gekommen, um die Diskussion über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Gegen Windkraft in Niederdorfelden“ zu verfolgen. Aus Sicht der Zuschauer gab es ein – laut beklatschtes – Happy-End, denn die Gemeindevertreter haben sich mit zwölf Ja- und drei Nein-Stimmen für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden.
Eine Bürgerinitiative will mit dem Bürgerbegehren den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages der Gemeinde mit dem Investor Windpark Niederdorfelden verhindern. Der Investor plant, auf der Hohen Straße drei Windkrafträder zu bauen, aber die dafür als Sicherheit geleisteten 40 000 Euro pro Anlage sind der Initiative zu wenig. Die für ein solches Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften von zehn Prozent aller Wahlberechtigten hatte die Initiative mit 542 gültigen Unterschriften eindeutig gesammelt. Strittig wurde die Zulässigkeit aber, weil Bürgermeister Matthias Zach (Die Grünen) eine „Verfristung“ des Begehrens vermutet und die Fragestellung für „nicht eindeutig und bestimmt formuliert“ hält. Aus seiner Sicht kann die gestellte Frage so verstanden werden, dass die Bürger sich mit ihrer Unterschrift grundsätzlich gegen alle künftigen städtebaulichen Verträge zur Errichtung von Windkraftanlagen von der Gemeinde aussprechen.
Der Hessische Städte und Gemeindebund (HSGB), an den sich Zach für eine Klärung gewandt hatte, erklärt zwar, dass das Bürgerbegehren „grundsätzlich fristgerecht eingereicht“ wurde. In der Frage der eindeutigen Formulierung gibt der HSGB aber dem Bürgermeister recht. Trotzdem wollte sich der HSGB nicht auf eine Rechtmäßigkeit des Begehrens festlegen und übergab die Entscheidung zurück an die Gemeinde. Diese ist nun zweigeteilt. Auf der einen Seite stehen Bürgermeister Zach und die Grünen, die das Begehren aufgrund der schwammigen Fragestellung für unzulässig halten. Auf der anderen Seite gibt es die breite Front der CDU- und SPD-Fraktionen. Ihre Parteien seien der Meinung, dass „die hohe Anzahl der geleisteten Unterschriften nicht unberücksichtigt bleiben sollte“, so CDU-Fraktionschef Dirk Kolander. Damit das Begehren von der aus CDU und SPD gebildeten Mehrheit für zulässig erklärt werden konnte, hatte er die strittige Frage umformuliert.
Eine Änderung der Fragestellung ist laut HSGB auch nach Beschluss des Bürgerbegehrens noch möglich, allerdings nur in redaktioneller und nicht in inhaltlicher Hinsicht. Da Zach der Ansicht ist, dass inhaltlich geändert wurde, hat er angekündigt, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen und auch vor das Verwaltungsgericht zu gehen. (jwn)