Stadt weist Kritik der Grünen am fehlenden Geh- und Radweg zurück
Bad Vilbel. Die Grünen haben dieser Tage eine Antwort des hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir (Grüne) zum Radwegebau entlang der Nordumgehung aufgegriffen und zur Kritik am Magistrat genutzt (wir berichteten). Konkret geht es darum, wer zuständig ist für den von den Grünen geforderten Radwegebau an der Landesstraße 3008. Denn die L 3008 ist zwischen Büdinger Straße und Auffahrt zur B 3 als Nordumgehung ohne Fuß- und Radwege gebaut worden. Durch den Bau immer neuer Häuser, etwa »Im Schleid«, und den Zuzug vieler Menschen fordern die Grünen eine gute Radwegeverbindung. Doch wer soll sie bauen und vor allem bezahlen? Einen Artikel in dieser Zeitung hat Erster Stadtrat Sebastian Wysocki (CDU) zum Anlass für eine Stellungnahme genommen.
Darin weist er zunächst darauf hin, dass die Stadt Bad Vilbel aktuell einen 5,5 Meter breiten getrennten Geh- und Radweg über die Landschaftsbrücke baut, der das Wohngebiet »Im Schleid« mit der Innenstadt sowie dem Bahnhof verbinden wird. Der Weg solle im Mai fertiggestellt sein. »Die Bewohner haben dann eine sichere und komfortable Möglichkeit, die Landesstraße zu queren«, heißt es in der Mitteilung.
Klare Rechtslage
Die Kritik der Grünen weist Wysocki entschieden zurück. Ebenso die Ankündigung des Ministers, er habe Hessen Mobil damit beauftragt, zu prüfen, wer denn für einen Wegebau entlang der L 3008 zuständig wäre. Wysocki schreibt: »Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig.« Das Land Hessen sei Baulastträger der Straße und damit zuständig für den Radwegebau, wie Bekanntmachungen im Staatsanzeiger ausweisen würden. Nur im Bereich der Ortsdurchfahrt sei die Stadt für die L 3008 Baulastträger, so der Erste Stadtrat weiter. »Wäre es Ziel der Grünen, den gesamten Streckenzug in die Baulastträgerschaft der Stadt zu bringen, würden sie der Stadt massiv schaden, denn dann wäre Bad Vilbel für sämtliche Unterhaltungsmaßnahmen zuständig.«
Bereits in der Debatte im Stadtparlament sei deutlich geworden, dass sich der Magistrat nicht gegen einen Radweg entlang der L 3008 stellt. Auch sei nie behauptet worden, dass es rechtliche Einschränkungen im Bezug auf den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen gebe. »Wir sind aber als Stadt nicht berechtigt, hier einfach irgendwelche Wege zu bauen. Jedoch habe ich klar betont und vertrete dies auch weiterhin, dass für den Bau eines Radwegs in diesem Bereich das Land Hessen zuständig ist.«
Allerdings habe er Bedenken, dass sich aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein entsprechend breiter, den Richtlinien konformer Radweg realisieren lasse. »Schließlich haben wir entlang der Strecke festgelegte Schallschutzeinrichtungen, die Landschaftsbrücke steht, wie sie ist, und wir haben in Richtung Massenheim mit der Querung der B 3 eine sehr unübersichtliche und räumlich beengte Stelle.«