Gelnhausen. Für die Wohngeldbearbeitung ist seit Beginn des Monats Juli nur noch die Wohngeldstelle beim Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen zuständig sein.
Das bedeutet, dass ab dem 1. Juli, alle Wohngeldanträge (Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge) nur noch bei der Wohngeldstelle des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen unter folgender Adresse zu stellen sind: Main-Kinzig-Kreis, Wohngeldstelle, Barbarossastraße 16-24, 63571 Gelnhausen.
Solche Wohngeldbescheide, die bereits erteilt wurden, bleiben bis zu deren Bewilligungsende gültig. Änderungen in den Verhältnissen sind ebenso ab dem 1. Juli 2013 der Wohngeldstelle des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen mitzuteilen. (cwi)