Bad Vilbel. Bis zu 200 Euro soll ein Gast, der gegen das Rauchverbot verstößt, Strafe zahlen. Gastwirten droht sogar eine Buße von bis zu 2500 Euro (siehe obigen Bericht). Die Kontrolle zur Einhaltung des Nichtraucherschutz-Gesetzes liegt bei den Ordnungsämtern der Kommunen. Bei der Stadtverwaltung Bad Vilbel, „wüsste ich bei unserer Personaldecke niemanden, den ich hierfür herumschicken könnte“, sagte Erster Stadtrat Jörg Frank auf Anfrage. Schließlich hat die Stadt derzeit für 88 Gastronomiebetriebe Konzessionen erteilt. Wenn es wirklich häufiger zu Anzeigen käme, müssten beim Stadtparlament wohl zusätzliche Stellen beantragt werden, deutete er vage an. Der Hotel- und Gaststättenverband fordert, den sogenannten „Ein-Raum-Betrieben“ ein Selbstbestimmungsrecht einzuräumen, ihr Lokal als Raucherkneipe betreiben zu dürfen. Dies sei so in Spanien erlaubt. Laut einer Stellungnahme des Hessischen Verbandes werden derzeit die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde geprüft, da das Rauchverbot als Angriff auf die im Grundgesetz (Artikel 12 und 14) geschützte unternehmerische Entscheidungsfreiheit angesehen werden könnte. (hah)
KategorienBad Vilbel