Karben. Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden auch künftig kein Antragsrecht im Stadtparlament erhalten. Ein Vorstoß der Opposition scheiterte am Bürgermeister und der CDU-Fraktion.
Es ist ein gutes Jahr her, da berichtete diese Zeitung über den Ausländerbeirat. Die Vorsitzende Ekaterini Giannakaki und ihre Kollegin Maria Wittich plädierten in dem Gespräch mit der Redaktion für ein eigenes Antragsrecht. »Wir dürfen hier im Gegensatz zu anderen Städten wie etwa Frankfurt und Gießen keine eigenen Anträge stellen.« Das schwäche die Position des Karbener Ausländerbeirates. Über ein Antragsrecht entscheide allein die Stadt. Aber, so hoffte die Vorsitzende im Januar 2019, vielleicht setze sich eine Partei dafür ein.
Gemeinsamer Antrag
Nun waren es gleich drei Parteien, die zur jüngsten Sitzungsrunde einen gemeinsamen Antrag einbrachten. Das kommt nicht oft vor, aber Linke, SPD und Grüne waren sich einig darin, dass dem Ausländerbeirat mehr Befugnisse zustehen müssten. Und so formulierten sie den Antrag, dass der Ausländerbeirat ein Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung bekommen solle. »Dem Ausländerbeirat wird das Recht zugestanden, seine Anträge in die Stadtverordnetenversammlung und in dem zuständigen Ausschuss einzubringen«, so der Antragstext. Zudem solle der Ausländerbeirat Rederecht während der Debatte um seine Anträge erhalten.
Der Linken-Stadtverordnete Uwe Maag sagte bei der Einbringung des Antrages, es solle »mehr Demokratie gewagt werden«. Es sei insofern gut, dass es seit einiger Zeit ein Petitionstool bei der Stadt Karben gebe.
Nun solle dem Ausländerbeirat ein eigenes Antrags- und Rederecht eingeräumt werden. »Das würde gewiss die Attraktivität für ein Engagement im Ausländerbeirat stärken«, war Maag überzeugt. Bürgermeister Guido Rahn (CDU) sowie die Stadtverordneten von CDU, FDP und Freie Wähler lehnten den Vorschlag der Opposition ab.
Landesgesetz abwarten
Rahn hielt ein solches Antragsrecht für ungerecht gegenüber den Ortsbeiräten. »Gerade einmal 110 Leute haben den Ausländerbeirat gewählt.« Dagegen hätten Tausende die Ortsbeiräte gewählt, »und die haben auch kein Rederecht«. Es gebe aber bereits die Möglichkeit, dass die Mitglieder des Ausländerbeirates in den Sitzungen der Ausschüsse das Wort ergreifen. »Davon haben sie aber erst ein einziges Mal Gebrauch gemacht.« CDU-Fraktionschef Mario Beck verwies darauf, dass es den Fraktionen immer möglich sei, den Ausländerbeirat anzuhören. »Das Antragsrecht sollte den gewählten Volksvertretern vorbehalten bleiben.« Auch Beck argumentierte damit, dass angesichts der sehr geringen Wahlbeteiligung der Beirat »nur eine geringe Legitimation« habe.
FDP-Stadtverordneter Oliver Feyl plädierte dafür, zunächst einmal die Gesetzgebung des Landes abzuwarten. Er gab außerdem zu bedenken, dass, gebe man dem Ausländerbeirat ein eigenes Antragsrecht, dies auch Senioren- und Jugendbeirat fordern könnten. Die Mitglieder des Ausländerbeirates seien in den Sitzungen des von ihm geleiteten Ausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur da. »Dort könnten sie sich zu mehr Punkten zu Wort melden als bisher.«
Die Vorsitzende Ekaterini Giannakaki kritisierte das Votum. Am Abend zuvor habe sie bereits die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss verfolgt. »Ohne Antragsrecht können wir nichts bewirken«, sagte sie. Wenn der Beirat sich nur zu Wort melden dürfe, werde nichts abgestimmt. Im Übrigen hielt sie auch die Formulierung in der Geschäftsordnung für nicht ausreichend. »Schließlich betreffen alle Themen der Kommune sowohl Deutsche als auch Ausländer.«