Der Leserbrief von Pfarrer Dr. Klaus Neumeier im BVA vom 27. November, und sein Plädoyer für das Radfahren gegen die Einbahnstraße inspirierte CDU-Stadtrat Günther Bodirsky zu folgender Leserzuschrift:
Lieber Herr Pfarrer! Der Herr stehe uns bei. Schon wieder ein selbsternannter Verkehrsverbesserer. Sein Credo: „Gegen den Strom – freie Fahrt für Pedalisten.“
Mit Gottes Segen wird es wohl gelingen. Überlebt der beste aller Fahrradfahrer doch schon länger auf Bad Vilbels Straßen. Mensch, Gitarre und Fahrrad sind eine Einheit, die allen Widrigkeiten trotzt. Ein Quäntchen Glück und Rücksicht der Anderen einkalkuliert.
Aber was machen all die Unglücklichen, die ohne himmlischen Schutz auskommen müssen? Auch sie sollen ja entgegen der Einbahnstraße ihr Glück versuchen. Dass es dabei manchmal etwas eng zugeht und von Zeit zu Zeit eine metallische Kaltverformung zu beobachten ist, nimmt man offensichtlich billigend in Kauf.
Selbst schlichten Gemütern ist klar, dass in einer Einbahnstraße nicht mit Gegenverkehr gerechnet wird. Besonders nachteilig wirken sich solcherlei Fremdkörper im homogenen Verkehr aus. Wer rechnet schon mit Querverkehr, wenn da keiner sein darf? Und hier liegt die Krux. Die Unfallgefahr für die Leute ohne Airbag und Knautschzone erhöht sich nämlich drastisch.
Interessant erscheint auch die juristische Betrachtung. Stellen wir uns einmal vor, dass der Nachwuchs des Verkehrsverbesserers mit bestem Wissen und Gewissen entgegen der Einbahn radelt und just in einen Unfall verwickelt wird. Wie wird dann wohl argumentiert?
Sicher gibt es nichts, das noch besser gemacht werden kann. Dazu gehört auch die Frankfurter Straße in Bad Vilbel.
In die Zukunft blickend scheint die Einführung einer Tempo-30-Zone und entsprechende Beschilderung mit dem Hinweis „Fahrradfahren entgegen Einbahnstraße erlaubt“ durchaus sinnvoll.
Aber solange dies nicht umgesetzt wird, sollte man sich nicht auf Gott alleine verlassen.
Günther Bodirsky,
Stadtrat,
Bad Vilbel