Bad Vilbel. Mit ihrem Eilantrag, der die Erschließung der Amiwiese verhindern sollte, sind die Bürgerinitiative „Rettet die Amiwiese“ und ihr Vorsitzender Uwe Wittstock, die sich gegen die Bebauung wenden, wie berichtet vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Nunmehr sollte die Stadt mit den ersten Erschließungsmaßnahmen beginnen. Regenrückhaltebecken, Kanäle und Baustraßen etc. werden zunächst benötigt, erklärte CDU-Fraktionschef Dr. Josef Maetz in einer Stellungnahme.
Zwar wurde ein Normenkontrollverfahren vor dem gleichen Gericht eingereicht, dies habe jedoch keine aufschiebende Wirkung, betont Maetz. Der Normenkontrollklage fehle noch jede Begründung. Die allesamt bekannten Argumente seien bereits in großer Ausführlichkeit mit einer siebenseitigen Begründung vom Verwaltungsgerichtshof im Rahmen des Eilantrags zurückgewiesen. Das Gericht hat den Klägern eine Frist bis zum 29. Juni gesetzt, die Normenkontrollklage auch zu begründen. Schaffen es die Kläger nicht, bis zu diesem Termin die Klage zu begründen, wird sie abgewiesen. „Der Vorsitzende der Bürgerinitiative, Uwe Wittstock, schüttet seinen klagenden Mitstreitern bewusst Sand in die Augen, indem er sagt, dass bei dem nun eingereichten Normenkontrollverfahren die Dinge im Detail betrachtet würden, dann kämen die Richter zu einer anderen Sicht der Dinge. Das Gericht hat in seiner siebenseitigen Begründung bereits sehr im Detail alle Argumente von Wittstocks Bürgerinitiative betrachtet und zurückgewiesen“, stellt Dr. Maetz klar.
Pikanterweise, so der CDU-Politiker, lasse Wittstock übrigens immer nur klagen, der Vorsitzende der Bürgerinitiative selbst schiebe andere vor und tritt als Kläger nicht in Erscheinung, nutze „stattdessen die Homepage seines Arbeitgebers für Hasstiraden benutzt, mit denen er das demokratische System, vor allem im Bereich der Kommunalpolitik, in Frage stellt“, kritisiert der Kommunalpolitiker und verweist auf Artikel und Kommentar von Uwe Wittstock in der Zeitung „Die Welt“, für die Wittstock arbeitet. In seinem Artikel „Diktatur des Hinterzimmers auf dem platten Land“ schlussfolgere Wittstock, dass die Stadtverordneten, da sie für ihre politische Arbeit nicht bezahlt werden, sich mit vielen Sachfragen, über die sie abstimmen, nicht gründlich beschäftigen könnten. Dies weist Fraktionsführer Dr. Josef Maetz zurück: „Die Behauptung Wittstocks ist völlig falsch. Die Stadtverordneten aller Fraktionen haben sich intensiv mit dem Für und Wider beschäftigt. Zahlreiche Gutachter wurden zu Rate gezogen“.
Wittstock schlussfolgere laut Dr. Maetz „vermutlich, dass diejenigen, die sich seiner Auffassung nicht anschließen, sich auch nicht gründlich mit seiner Angelegenheit beschäftigt haben.“ Das aber sei ein Irrtum, macht Dr. Maetz klar. Wittstock suggeriere in seiner Erklärung, dass die Richter im Normenkontrollverfahren die Dinge im Detail betrachtet und nach seiner Ansicht auch zu einer anderen Sicht der Dinge kommen würden, wenn sie sich mehr mit der Angelegenheit beschäftigen würden. „Arroganter geht’s wohl nicht“, kommentiert Dr. Maetz. (sam)