Die Deutsche Bahn lagert auf der zurzeit verwaisten Baustelle am Bad Vilbeler Südbahnhof asbesthaltiges Material. Ganz in der Nähe ist jedoch ein Trampelpfad entstanden, weil Fußgänger durch die Baustelle laufen.
Bad Vilbel. Die beiden Jugendlichen sind unterwegs in Richtung Sportplatz. Sie sind hinter dem Wartehäuschen am Südbahnhof durch den weit offen stehenden Zaun auf das Gelände der Baustelle für den Gleisausbau gelaufen. „Da geht’s lang“, ruft einer von ihnen und läuft den Hang hinunter auf den früheren Weg, der an den ehemaligen Kleingärten vorbeiführte. Dazwischen hat sich ein Trampelpfad gebildet.
Unweit des Pfades türmt sich ein weißer Hügel auf, drumherum verläuft ein Trassierband. Schon von der nahen Fußgängerbrücke aus ist der Warnhinweis zu lesen: „Vorsicht Asbestfasern!“ Kommt man dem Hügel näher, warnt ein großes Schild vor der Berührung. Keine Frage: Hier lauert Gefahr, handelt es sich bei Asbest doch um einen krebserregenden Stoff.
Seit 1983 verboten
Das Bundesumweltamt warnt: „Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen.“ Weil der in den 80er-Jahren in Werkstoffen eingesetzte Asbest so gefährlich ist, wurde er 1993 in Deutschland verboten.
„Die Zwischenlagerung hat grundsätzlich geschützt vor Witterungseinflüssen und mechanischen Beanspruchungen in geeigneten und gekennzeichneten Behältnissen zu erfolgen, so dass keine Asbestfasern freigesetzt werden“, so die Vorschriften. Am Bad Vilbeler Südbahnhof ist das anders: Hier ist nur eine weiße Plane über den Hügel gelegt worden.
Gutachter eingeschaltet
Offenbar gibt es zu dem Problem unterschiedliche Wahrnehmungen. Bei der Recherche, wer die für dieses Lager zuständige Aufsichtsbehörde ist, winkt der Wetteraukreis ab. Pressesprecher Michael Elsaß sieht zudem keine Gefahr: „Wenn da keiner hingeht, kann auch nichts passieren.“ Für Bahnanlagen sei der Kreis nicht zuständig.
Für nicht zuständig erklärt sich auch die Stadt. Sprecher Yannick Schwander verweist auf das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, das sei genehmigungsbefugt. Von dort heißt es: „Es gibt derzeit zwei Stellen mit asbestbelastetem Bauschutt: Eine in Bad Vilbel, eine in Frankfurt-Ginnheim. Bauherr, Projektsteuerer und das Generalunternehmen sind informiert.“
In der Stellungnahme heißt es: „Derzeit besteht keine akute Gefahr für Dritte, da es sich bei dem asbesthaltigen Material um stark gebundenen Asbestzement handelt, der mit Boden und Bauschutt vermischt ist.“ RP-Sprecher Christoph Süß informiert, der Bauherr habe für die Entsorgung eine entsprechende Verantwortliche bestellt. Die habe ein Sanierungskonzept mit einem Gefahrstoffgutachterbüro erstellt und beim RP vorgelegt. „Nach Prüfung in Sachen Arbeitsschutz wurde ihm zugestimmt.“
Von der Bahn, die Firmen mit dem Freiräumen des Baufeldes beauftragt hat, heißt es: „Das Material ist beim Rückbau alter Gartenhütten angefallen und wird in Kürze fachgerecht entsorgt. Bevor ein lizenzierter Fachbetrieb mit der Entsorgung beauftragt wird, muss das Material zunächst beprobt und die erforderlichen Begleitscheine ausgestellt werden.“ Für die Zwischenlagerung sei keine besondere Genehmigung erforderlich.