Gabriela und Herbert Helfrich, Andrea Herget-Franke und Hartmuth Schröder erinnern in einer Veranstaltung am Sonntag, 2. November, um 17 Uhr im Theater Alte Mühle an Komponisten, deren Musik im Nationalsozialismus verboten wurde. Der Eintritt ist frei.
Bad Vilbel. „Kunst ist immer die Schöpfung eines bestimmten Blutes, und das formgebundene Wesen einer Kunst wird nur von Geschöpfen des gleichen Blutes verstanden“, hatte der Nazi-Ideologe Alfred Rosenberg in seinem 1930 erschienenen Buch „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“ formuliert.
So galt Swing im Nationalsozialismus als „undeutsch“ und „rassewidrige Niggermusik“. Komponisten der Moderne wurden als Vertreter entarteter Musik verunglimpft und politisch verfolgt, darunter „nicht-arische“ Künstler wie Arnold Schönberg, Ernst Krenek, Kurt Weill und Erwin Schulhoff, aber auch „arische“ Komponisten wie Anton Webern, Paul Hindemith und Igor Strawinsky. Auch die Werke bereits verstorbener Künstler wie Mendelssohn-Bartholdy und Fanny Hensel waren betroffen.
Diese Veranstaltung des Fachbereichs Kultur der Stadt Bad Vilbel ist Teil des Begleitprogramms zur Ausstellung „Legalisierter Raub. Der Fiskus und die Ausplünderung der Juden in Hessen 1933 – 1945“, die noch bis zum 30. November im Kurhaus zu sehen ist. Geöffnet ist bei freiem Eintritt dienstags bis freitags von 17 bis 19 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr und sonntags von 12 bis 17 Uhr.
Für Gruppen – auch Schulklassen – können Führungen vereinbart werden; Anfragen per E-Mail an legalisierter-raub@bad-vilbel.de oder unter Tel. (06101) 559314. (hir)