Karben. Die Stadt Karben kann bei anhaltender Trockenheit und sinkendem Grundwasserspiegel in Kürze die Notfallstufe beim Trinkwasser ausrufen. Die Stadtverordneten haben jetzt grünes Licht für eine Satzung gegeben, die die Grundlage für Verbote zur Nutzung von Trinkwasser sein kann und auch hohe Geldstrafen vorsieht.
Die Lage wird von Experten als ernst eingestuft. Der Wasserversorger Ovag hat die Trinkwasserampel bereits auf Gelb gestellt. Wochenlange Hitze und Trockenheit sowie verstärkte Wasserentnahmen in Frankfurt haben zu einer angespannten Lage geführt. Überall in den Kommunen ist man aufgeschreckt, nachdem die Stadt Königstein als erste Einschränkungen angeordnet hat. Damit kann Trinkwasser beispielsweise nicht mehr zum Befüllen von privaten Pools, zum Autowaschen oder zum Reinigen von Höfen genutzt werden. Auslöser war der hohe Verbrauch an Trinkwasser.
Ähnlich wie in Königstein stellen die Verantwortlichen in Karben einen massiv gestiegenen Trinkwasserverbrauch fest. Bürgermeister Guido Rahn (CDU) nannte einen normalen Durchschnittsverbrauch von rund 160 Kubikmetern pro Tag. »Aktuell stellen wir in Privathaushalten einen Tagesverbrauch von bis zu 1000 Kubikmetern fest«, sagte Rahn in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in der der Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung vorgestellt wurde. Derzeit sei man dabei, sämtliche Leitungen zu analysieren. Denn es gebe Trinkwasserverluste. Die Stadtwerke wollen demnächst in einer weiteren Ausschusssitzung die Ergebnisse ihrer Analysen vortragen. Für Rahn ist schon klar, dass die Stadt ihren Trinkwasserbedarf zu gut 50 Prozent selber decken könnte. »Es gibt Möglichkeiten, neue Quellen zu erschließen«. Beispielsweise könnte man in Burg-Gräfenrode Wasser bekommen. Dort laufe das Wasser einer Quelle weg. Der Bürgermeister informierte des Weiteren, dass die Stadtwerke derzeit eine Ringleitung legten, um die Hochbehälter in Kloppenheim und Klein-Karben miteinander zu verbinden.
Zu dem Verordnungsentwurf teilte er mit, dass man zwei Stufen geschaffen habe. »Wir können schon gleich in der ersten Stufe eingreifen.« Stufe 1 ist die Warnstufe Gelb. Dann darf Trinkwasser beispielsweise nicht mehr »zum Beregnen und Reinigen von Hof-, Straßen-, Weg-, Rasen- und Grünflächen verwendet werden, ebenso nicht für das Reinigen von Dächern, Wänden und dergleichen. Auch künstliche Springbrunnen dürfen dann nicht mehr betrieben werden, ebenso Klimaanlagen. Das Berieseln von Baustellen, etwa um Staub beim Abriss von Gebäuden niederzuhalten, wäre auch nicht mehr erlaubt.
Die zweite Stufe wäre die Stufe Rot, auf Vorschlag des FDP-Stadtverordneten Oliver Feyl wird diese als Notfallstufe bezeichnet. Dann dürften keine landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen mehr mit Trinkwasser berieselt werden, und schließlich wäre auch das Gießen von Gärten mit Trinkwasser verboten. Ausnahme wären Gewerbebetriebe, wenn die Wasserentnahme zur Aufrechterhaltung des Betriebes dringend notwendig sei.
Auf Anregung aus den Reihen der Ausschussmitglieder wurde die Höchstsumme der Geldbußen von 5000 auf 10 000 Euro hochgesetzt. Es gab ein paar Zwischenfragen, etwa die danach, wer letztlich die Anordnung treffe. Antwort: der Bürgermeister. Und danach, wann das alles in Kraft tritt. »Wenn es amtlich bekannt gemacht wurde«, sagte Rahn. »Das könnte also ganz schnell gehen. Die neue Gefahrenabwehrverordnung wurde dann einstimmig verabschiedet. Von Holger Pegelow