Weil es in dem Verfahren hauptsächlich um die Erlangung von Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung der Kommunen ging, versprach Landrat Arnold nach dem Urteilsspruch, dass auf der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung in diesem Monat das Thema erneut diskutiert werden soll – mit offenem Ausgang. Das heißt, es könne am Ende dann auch zu einer Modifizierung oder Abschaffung des freiwilligen Vertrages zur Unterbringung von Flüchtlingen zwischen Kreis und Kommunen kommen. (jwn)
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