Veröffentlicht am

Tauziehen ums Schloss

BI kämpft – Politiker diskutieren weiter über Verkauf des Gebäudes

Spannendes Thema Altes Schloss: Die Schönecker Gemeindevertretung hat mehr als 70 neugierige Zuhörer zu Gast. Foto: Niehoff
Spannendes Thema Altes Schloss: Die Schönecker Gemeindevertretung hat mehr als 70 neugierige Zuhörer zu Gast. Foto: Niehoff

In der Gemeindevertretersitzung am Donnerstagabend sollte es zur letzten Debatte um den Verkauf des Alten Schlosses in Büdesheim kommen. Doch ein Detail stellte alles auf den Kopf. Am Ende ist die Entscheidung über den Schlossverkauf ein weiteres Mal verschoben worden.

Schöneck. Die Dramaturgie für die letzte Schlacht im Gemeindeparlament schien perfekt zu sein. Denn gut die Hälfte der Tagesordnung an diesem Tag beschäftigte sich mit dem Thema Schlossverkauf. Dazu noch ein Dringlichkeitsantrag der FDP, das Konzept der Bürgerinitiative „Bürger Pro Altes Schloss“ zu realisieren. Auf den Zuschauerplätzen hatten sich gut 70 Bürger eingefunden.

Seit dem Jahr 2013 beschäftigt dieses Thema das Gemeindeparlament. Damals war der Antrag auf Sanierung der Außenfassade für rund 300 000 Euro abgelehnt worden. Da der Gemeindehaushalt bis spätestens 2017 ausgeglichen sein sollte, wurde die Sanierungsmaßnahme nicht nur gestrichen, sondern es begann die Diskussion über einen möglichen Verkauf der Immobilie. Über all das sollte am Donnerstagabend nun endgültig die Entscheidung fallen. Mathias Geisler (FWG) aber gelang der Coup des Abends: Er beanstandete, dass ein etwa zwei Jahre alter Antrag der FWG auf grundbuchmäßige Absicherung der öffentlichen Nutzung einzelner Räume im Schloss auch nach dem Verkauf ausgesetzt werde. Dieser Antrag sei weder abgehandelt noch über ihn abgestimmt worden.

Er sei somit noch im parlamentarischen Geschäftsgang. Sollte der Verkauf von der Gemeindevertretung an dem Abend beschlossen werden, dann behalte er sich rechtliche Schritte vor. Das heißt, er werde die Bürgermeisterin auffordern, dem Beschluss wegen formaler Fehler zu widersprechen.

Weil auch nicht sicher sei, ob das Landesdenkmalamt den Plänen des Investors auf Bau der 40 Neubauwohnungen letztendlich zustimmen werde und der dadurch möglicherweise ein Rücktrittsrecht mit Schadensersatzansprüchen gegenüber der Gemeinde erlangen könne, beantragte Geisler, die Angelegenheit noch einmal komplett in die Ausschüsse zu überweisen. So wurde das Ende der Debatte an diesem Abend und der Überweisung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Ortsbeirat Büdesheim beschlossen.