Weil in Bad Vilbel kaum noch etwas in Sachen Kita-Gebühren zu ändern scheint, wollen Eltern nun eine höhere Instanz anrufen. Sie schalten den Wetterauer Landrat Joachim Arnold ein. Im Landratsamt will man der Sache nachgehen.
Bad Vilbel. Bad Vilbeler Eltern geben sich nicht zufrieden mit der im Dezember im Stadtparlament durchgeboxten Erhöhung der Kita-Gebühren. Vor allem ein Elternbeirat ist dabei sehr rührig: Jener der Kita Villa Wichtelstein im Georg-Muth-Haus auf dem Heilsberg. Sie rufen nun den Wetterauer Landrat Joachim Arnold (SPD) an, wollen ihn zu einer höherinstanzlichen Entscheidung bewegen.
Die Elternbeiräte sehen sich nach nochmaliger rechtlicher Prüfung in ihren gesetzlichen Anhörungs- und Beteiligungsrechten nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verletzt. „Die politisch Verantwortlichen haben nach wie vor nicht begriffen, worum es eigentlich geht“, stellt Jens-Hinrich Binder, Jurist und Vorsitzender des Elternbeirats, fest.
Relevanz zählt
Ein Dialog über die Kritik der Eltern finde nicht statt. „Wir haben uns dagegen gewendet, dass die Stadt ihre Handlungsspielräume mit Blick auf die Empfehlungen des Rechnungshofs nicht genutzt hat – und dagegen, dass unverhältnismäßig und ohne Vertrauensschutz exzessive Gebührenerhöhungen von bis zu 40 Prozent im Eilverfahren durch die Gremien gepeitscht wurden. Aber was wir als Reaktion bekommen, sind pauschale Hinweise auf die Situation in anderen Kommunen.“
Die Eltern wenden sich nun an den Landrat in dessen Funktion als vom Land bestellte Kommunalaufsicht. Und zwar wegen eines nicht unwichtigen Details: So hatten die Eltern vor der Sitzung des Sozialausschusses am 14. Dezember ein Protestschreiben an die Stadt mit der Bitte um Weiterleitung verschickt. Doch die Abgeordneten haben das Schreiben nicht erhalten. Nun soll Landrat Joachim Arnold (SPD) prüfen, ob dies rechtens war.
Dazu sagt Kreis-Pressesprecher Michael Elsaß: „Wir werden diese Prüfung vornehmen, sobald uns ein entsprechendes Schreiben der Eltern erreicht hat. Es geht dabei vor allem um die Frage, ob die Informationen der Eltern entscheidenden Einfluss auf die Abstimmung der Ausschussmitglieder haben könnte oder ob alle relevanten Informationen auch vorab zur Verfügung standen.“
Im Blindflug
Für die Eltern ist die Sache klar: „Die Abgeordneten haben wegen der nicht erfolgten Weiterleitung quasi im Blindflug entschieden, ohne sich der Auswirkungen bewusst zu sein“, sagt Binder – „und das, weil die Stadtverwaltung den Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten bewusst vereitelt hat.“ Dies greift nach Auffassung des Elternbeirats in seine gesetzlich garantierten Anhörungs- und Beteiligungsrechte ein.
Dies wird der Landrat prüfen. Was er allerdings nicht verfügen kann, ist die Rücknahme des Beschlusses. „Es gilt die kommunale Selbstverwaltung. Nur wenn eine Stadt hoch verschuldet ist und dennoch auf Kita-Gebühren verzichten will, wären wir zum Handeln veranlasst“, fasst Elsaß die Position der Kommunalaufsicht zusammen.
„Wenn sich die Aufsicht unserer Rechtsauffassung anschließt, ist festgestellt, dass die Gebührenerhöhung auf nicht nur politisch, sondern auch rechtlich angreifbare Weise zustande gekommen ist“, hofft Binder. Sollte die Kommunalaufsicht nicht einschreiten, werde man die Stadt vor dem Verwaltungsgericht verklagen. „Wir werden es nicht zulassen, dass die Mehrheitsfraktionen das einfach aussitzen.“