Der Versuch, eine Einigung für die von den Naturschützern genutzte Hütte am Enzheimer Kopf zu erzielen, hängt in der Luft. Kürzlich trafen sich dazu die Naturschützer mit Verantwortlichen der Gemeinde Altenstadt und der Stadt Karben.
Karben. „Das Angebot der Stadt liegt bei 1500 Euro als einmalige Entschädigungssumme“, sagt Wilhelm Fritzges, Vorsitzender der Natur- und Vogelschutzgruppe. Ein für die Naturschützer unakzeptables Angebot. Dennoch hoffen sie, den Klageweg nicht bestreiten zu müssen. „Der Käufer kaufte nichts Unrechtmäßiges. Die Stadt hat fremdes Eigentum verkauft, das auf ihrem Grundstück stand“, erklärt Fritzges’ Stellvertreter Stefan Weitzel.
Im Dezember 2011 verkaufte die Stadt Karben den Waldbesitz am Enzheimer Kopf. 46Hektar Wald sowie zwei Schutzhütten der Naturschützer und Jäger gingen an den neuen Besitzer über. Wegen des Eigentümerwechsels pochen die Naturschützer auf Wertermittlung und Entschädigung in Höhe des Brandwertes von 37000Euro.
Wolfgang Happich, Steuerberater der Naturschützer, erklärt: „Derzeit warte ich auf eine Abtretung der Rechte aus der Brandschutzversicherung in schriftlicher Form des Eigentümers an die Naturschützer und die Zusicherung der Stadt Karben über die doppelte Angebotssumme“. Er hoffe, dass die Unklarheiten bald bereinigt seien. Happich lobte das Engagement des Altenstädter Bürgermeisters Norbert Syguda, der alle an einen Runden Tisch gebracht und mit dem Karbener Bürgermeister Guido Rahn gesprochen habe. „Es wurde ein Kompromissvorschlag erarbeitet, dem der Karbener Magistrat zugestimmt hat“, sagte Rahn auf Anfrage. Er warte auf Rückmeldung anderer Beteiligten, um die Sache zu einem einvernehmlichen Ende zu bringen.
Einvernehmen besteht zwischen Waldbesitzer und Naturschützern. Diese dürfen weiterhin die Hütte nutzen. „Die Vogelschutzgruppe ist willkommen. Ein Mietvertrag existiert. Für die nächsten 15 Jahre besteht Rechtssicherheit“, sagt der Waldbesitzer, der namentlich nicht genannt werden möchte.
Die genehmigte Vogelschutzhütte wurde 1974 von den Naturschützern gebaut. Bezüglich der Nutzung gab es keinen Vertrag zwischen der Stadt und der Vogelschutzgruppe. Lediglich in einem Schreiben teilte die Stadt Karben mit, dass die Gruppe dort eine Schutzhütte auf städtischem Besitz errichten dürfe.
Laut Fritzges haben die Naturschützer bei Änderung des Eigentumsverhältnisses ein Recht auf Abfindung nach dem Verkehrswert. Durch den Eigentümerwechsel seien Nachteile entstanden. Brenne die Hütte ab, erhalte der Waldbesitzer als neuer Eigentümer den Brandwert und die Pacht.
Ansprüche sind verjährt
Die Stadt Karben weist die Forderung nach einem Wertausgleich zurück: Alle festen Aufbauten gehörten dem Grundstückseigentümer. Die Vogelschützer hätten kein Erbbaurecht für sich eintragen lassen. Ansprüche seien verjährt. Die Stadt habe keinen Nutzen aus der Hütte gehabt, die Vogelschützer über Jahrzehnte pachtfrei das städtische Grundstück genutzt.
Bereits 1850 wurde der Enzheimer Kopf von Klein-Karben erworben. 2007 beschloss das Karbener Parlament mit Ausnahme der SPD den Verkauf des Waldes, um ihren Anteil für die Mensa der Kurt-Schumacher-Schule zu finanzieren. (gia)