In Bad Vilbel wurde aktuell angekündigt, eine neue Straßenbeitragssatzung vorzulegen. Nach Ansicht von Landrat Joachim Arnold ist dieser Entwurf aber rechtswidrig.
Wetteraukreis. Im Entwurf der Straßenbeitragssatzung für die Stadt Bad Vilbel ist vorgesehen, dass die Stadt bei der Sanierung von Anliegerstraßen und Straßen mit innerörtlichem Durchgangsverkehr einen höheren Betrag selbst erbringt, als die gesetzlichen Mindeststandards vorschreiben. Für Landrat Joachim Arnold (SPD) als zuständige Rechtsaufsicht ist dies aufgrund der städtischen Haushaltslage jedoch unzulässig: „Laut der Hessischen Gemeindeordnung müssen die Gemeinden Gebühren und Beiträge vorrangig einsetzen, um ihre Ausgaben zu decken. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, dürfen Steuern zur Deckung herangezogen werden. Das bedeutet, dass es insbesondere defizitärer Kommunen untersagt ist, auf Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen zu verzichten“, erklärt Arnold die gesetzliche Situation.
Aus diesem Grund sei die in dem Entwurf von Bad Vilbels Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr „festgesetzte Beitragshöhe der Straßenbeiträge rechtswidrig“.
Dies habe auch Auswirkungen auf die ausstehende Haushaltsgenehmigung, machte Arnold klar: „Nach den Vorgaben des Hessischen Innenministers darf ich als Rechtsaufsicht über die Stadt Vilbel keinen Haushalt genehmigen, der keine den gesetzlichen Bestimmungen genügende Straßenbeitragssatzung vorsieht“. (sam)