Karben. Karben geht auf Konfrontationskurs: In Sachen Straßenbeiträge legen sich die Stadtverordneten nun mit Landrat Joachim Arnold (SPD) an. Mit den Stimmen der Koalition von CDU, FWG und FDP wies das Parlament einen Widerspruch des Chefs der Kommunalaufsicht zurück. Der hatte den Beschluss des Karbener Stadtparlaments vom November, die Satzung für die Beiträge aufzuheben, außer Kraft setzen wollen.
In den letzten Minuten vor Fristende um Mitternacht am Freitag beauftragte das Parlament Bürgermeister Roland Schulz (SPD), der Beanstandung durch den Landrat zu widersprechen. „Wir wollen eine grundsätzliche Klärung“, sagt FWG-Fraktionsvorsitzender Michael Ottens eindringlich.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Satzung per einstimmigem Beschluss aufgehoben, nachdem sie in den 20 Jahren ihres Bestehens nicht einmal angewendet worden war. Die Wetterauer Kommunalaufsicht argumentierte danach, die Satzung aufheben dürfe die Stadt aber gar nicht, weil sie jede Einnahmemöglichkeit ausschöpfen müsse, wenn sie einen defizitären Haushalt habe oder Kredite aufnehme.
Vor dem Beschluss allerdings habe die Kommunalaufsicht noch keinerlei Bedenken gegen das Abschaffen der Satzung gehabt, erinnerte FWG-Mann Ottens an eine frühere Anfrage in Friedberg. „Es kann nicht sein, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wurde.“
Auch sei es dem Steuerzahler nicht zu erklären, warum eine Satzung wieder in Kraft gesetzt werden solle, die vielleicht auch künftig nie angewendet werde, so Ottens. Bürgermeister Roland Schulz (SPD) hatte dem Parlament zuvor berichtet, dass bis 2013 wohl nur zwei Straßenbauvorhaben zu einer Beitragspflicht führen „könnten“, die Dorferneuerung Groß-Karben und die Umgestaltung des nördlichen Ortseingangs von Burg-Gräfenrode. Bislang hatte die Stadt bei sämtlichen Projekten attestiert, dass die Bürger nicht beitragspflichtig seien. Mit dem Streichen der Satzung wolle man Ungleichbehandlungen verhindern, erläuterte Ottens.
Nach dem erfolgten Widerspruch warte die Kommunalaufsicht nun auf die Begründung aus Karben, erklärt Kreissprecher Michael Elsass. Dann werden die Karbener zu einer Anhörung gebeten. „Kann dabei dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, muss die Stadt vor dem Verwaltungsgericht klagen“, zeigt Elsass den weiteren Weg auf. (den)