Bad Vilbel. Nachdem in den vergangenen Tagen erste Lockerungen der Einschränkungen im Zuge der Corona-Maßnahmen vollzogen wurden, gilt seit dem 27. April die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske (Alltagsmaske) im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen sowie in Post- und Bankfilialen, weist der Magistrat in einer Pressemitteilung hin.
Die derzeit geltenden Verordnungen und Erlasse gelten noch bis zum 3. Mai. Bis dahin bleiben die städtischen Dienststellen für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.
«Es ist jedoch nach wie vor möglich, bei dringenden Angelegenheiten nach voriger Absprache einen Termin bei den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhalten«, erklärt hierzu Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU). Bei diesen Terminen gilt das Tragen einer Maske, die Mund und Nase abdeckt als verpflichtend.
»Sollten Bürgerinnen und Bürger derzeit wichtige Angelegenheiten im Rathaus, im Bürgerbüro oder im Standesamt zu verrichten haben, müssen sie sich zunächst an die jeweilige Mitarbeiterin oder den entsprechenden Mitarbeiter wenden, um einen Termin auszumachen. Beim Eintritt in die Dienststelle gilt dann die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske«, führt der Bürgermeister weiter aus.Ausgenommen von Terminen ist nach wie vor das Bürgerbüro in der Kernstadt. Wer eine Dienstleistung des Bürgerbüros in Anspruch nehmen möchte, kann dies im Rathaus in Dortelweil tun.
Wie es ab dem 4. Mai weitergeht, werden die Beratungen der Regierungschefs aus Bund und Land am 30. April zeigen. »Wir werden sehr genau darauf achten, welche Vorschläge von den Regierungsverantwortlichen kommen und wie die dann zu erstellenden Verordnungen des Landes Hessen aussehen. Bis diese möglicherweise neuen Regelungen in Kraft treten, gelten die verkündeten Erlasse und Verordnungen. Sobald sich dies ändert, werden wir es mit Angabe eines Datums verkünden«, so Stöhr abschließend. (zlp)