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Stadtwerke in Gronau – Übernahme der Grundversorgung

Die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH werden zum Jahreswechsel auch Grundversorger im Stadtteil Gronau. Dagegen verzögert sich die Übernahme des Gronauer Stromnetzes erneut, da EON-Mitte an hohem Kaufpreis festhält.

Bad Vilbel. Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen. Diese Feststellung wurde zum 1. Juli 2012 getroffen und ist nun im Internet veröffentlicht. Grundversorger wird jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

„Dies ist uns in Gronau gelungen“, freut sich Dr. Ralph Franke, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Vilbel, über die Veröffentlichung der EON Mitte, dass die Stadtwerke Bad Vilbel nunmehr ab 2013 nun auch in dem Bad Vilbeler Stadtteil Gronau Grundversorger sind. „Für uns bedeutet dies, dass ab 1. Januar alle Neukunden in der Grundversorgung automatisch den Stadtwerken zugeordnet werden.“

Mit Bedauern teilen die Stadtwerke dagegen mit, dass weiterhin trotz des vertragsgemäßen Auslaufens des Konzessionsvertrages der EON-Mitte der Netzübergang immer noch nicht vollzogen werden konnte. Trotz einschlägiger Urteile verschiedener Oberlandesgerichte besteht die EON-Mitte weiterhin auf einem deutlich überhöhten Kaufpreis. Dr. Ralph Franke: „Anscheinend müssen wir erst auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs warten, bevor der EON-Konzern die Rechtslage zur Kenntnis nehmen will. Eine solche Verzögerungspolitik sollte sich eigentlich ein deutscher Großkonzern nicht erlauben dürfen. Wir setzen jetzt darauf, dass die seit Jahren anhängigen Musterverfahren zeitnah so abgeschlossen werden, dass auch einem Großkonzern mit großen Rechtsabteilungen nichts anderes übrig bleibt, als die Rechtslage, die von Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt und den unteren Instanzen (Landgerichte, Oberlandesgerichte) mittlerweile weitgehend einvernehmlich beurteilt wird, anzuerkennen.“