Die Stadt Karben hat den Gerichtsprozess gegen die Gerüstbaufirma aus Ebsdorfergrund verloren. Streitpunkt war eine offene Rechnung in Höhe von 22 900 Euro.
Karben. Ursache für den Rechtsstreit war eine unbezahlte Rechnung aus dem Jahr 2012. Die Gerüstbaufirma hatte den Zuschlag für das Bauvorhaben Seniorenanlage mit der heutigen Kita „Märchenexpress“ in der Louisenthaler Straße erhalten, sie sollte das Baugerüst liefern und errichten.
Weil der Generalunternehmer in Zahlungsschwierigkeiten geriet und später Konkurs anmeldete, erwog die Firma, das Gerüst abzubauen. Weil damit aber der ganze Bau stillgestanden hätte, bat der Geschäftsführer des städtischen Immobilienmanagements (Kim) Harald Kirch, die Firma, ihre Gerüste stehen zu lassen. Für die Kosten käme die Stadt auf. Diese Zusage übermittelte er auch schriftlich mit dem Siegel der Stadt. Als dann aber die Gerüstbaufirma der Stadt die Rechnung von 22 900 Euro präsentierte, verweigerte sie die Zahlung: Ihrer Auffassung nach war der Betrag zu hoch. In der Folge zog der Gerüstbauer vor Gericht.
Der Streit vor dem Frankfurter Landgericht drehte sich hauptsächlich darum, ob Geschäftsführer Kirch die Stadt durch seine Unterschrift und den Stempel rechtskräftig verpflichten konnte – und ob er überhaupt berechtigt war, dem Gerüstbauer die Zusage zu machen.
Die Richterin am Landgericht Becker bejahte dies. „Wie anders kann man seine Vollmacht zeigen als durch Unterschrift und offizielles Siegel der Stadt?“, lautet ihre Begründung.
Sie gab der Klage vollumfänglich recht und sah die Stadt als haftbar – ein sogenannter Schuldbeitritt. Lediglich bei den Zinsen, die die Klagesumme auf 28 000 Euro ansteigen ließen, macht sie Abstriche.
Rahn ist sauer
Dass es der Stadt bei ihrer Zahlungsverweigerung nicht um die Frage der Vertretungsmacht ihres Mitarbeiters Kirch ging, sondern um die Höhe der Rechnung, war bei der Gerichtsverhandlung nie vorgetragen worden. Das ärgerte Bürgermeister Guido Rahn (CDU) besonders. „Wir lassen doch keinen Mitarbeiter im Regen stehen. Natürlich ist er im Namen der Stadt aufgetreten“, sagte Rahn.
Nicht über die Vertretungsvollmacht hätte man sich vor Gericht streiten sollen, sondern über die einzelnen Positionen auf der Rechnung. Darin seien nämlich Leistungen berechnet worden, die mit der Ausschreibung nicht übereinstimmten. In der Gerichtsverhandlung waren diese Unstimmigkeiten nur am Rande erwähnt worden. (jwn)