Bad Vilbel. Das Stadtparlament stellt auch für das Jahr 2008 Geld für die Förderung der organisierten Kinder- und Jugendarbeit bereit. Das teilt Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) mit. Die Förderung ist gemäß den im Oktober des Jahres 2004 beschlossenen geänderten Richtlinien an Voraussetzungen gebunden:
Eine förderungswürdige Jugendgruppe muss am 31. März des Rechnungsjahres mindestens sechs Monate bestanden haben.
Der Jugendgruppe müssen mindestens zehn aktive Mitglieder bis 21 Jahre angehören, die in Bad Vilbel ihren ersten Wohnsitz haben.
Die Jugendgruppe hat über ihren Mitgliederstand bis spätestens 31. März eines jeden Jahres einen listenmäßigen Nachweis zu erbringen. Aus der Mitgliederliste müssen Namen, Geburtsdaten, Anschriften und die jeweilige Aktivität der Jugendlichen hervorgehen. Stichtag ist der 31. Dezember 2007.
Eine Sonderförderung kann es geben, wenn die Investition einen Mindestwert von 400 Euro hat und vermögenswirksam ist.
Den im vergangenen Jahr bezuschussten Kinder- und Jugendorganisationen in Bad Vilbel wurden die Meldebogen bereits übersandt.
Weitere, bisher noch nicht erfasste Kinder- und Jugendgruppen, die den Förderungsrichtlinien entsprechen, können sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Bei Bedarf können die ausführlichen Förderrichtlinien angefordert werden. (zlp)
Nähere Auskünfte erteilt bei der Stadtverwaltung der Fachbereich Soziale Sicherung, Frau Wolf, Friedberger Straße 6a, Telefonnummer (0 61 01) 602-271.