„Die Stadt Bad Vilbel fördert organisierte Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt. Diese Maßnahme ist jedoch an Richtlinien und bestimmte Voraussetzungen gebunden“, informiert der Magistrat.
Bad Vilbel. Erstens muss eine förderungswürdige Jugendgruppe am 31. März des Rechnungsjahres mindestens schon sechs Monate bestanden haben, zweitens müssen der Jugendgruppe mindestens zehn aktive Mitglieder im Alter bis zu 21 Jahren angehören, die in Bad Vilbel ihren ersten Wohnsitz haben und drittens hat die Jugendgruppe über ihren Mitgliederstand bis spätestens 31. März eines jeden Jahres einen listenmäßigen Nachweis zu erbringen. Aus der Mitgliederliste müssen Namen, Geburtsdaten, Anschriften und die jeweilige Aktivität der Jugendlichen hervorgehen. Stichtag ist der 31. Dezember 2011.
Den im vergangenen Jahr bezuschussten Kinder- und Jugendorganisationen in der Stadt Bad Vilbel wurden die Meldebogen für dieses Jahr bereits übersandt. Weitere, bisher noch nicht erfasste Kinder- und Jugendgruppen, die den Förderungsrichtlinien entsprechen, können sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.
Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Soziale Sicherung (Frau Wolf), Friedberger Straße 6a, Telefon (06101) 602271, informierte Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr seitens des Magistrats. (sam)