Mit 5000 Euro unterstützt die Sparda-Bank die Burgfestspiele. Mit dem Geld möchte der Förderverein die Arbeit der Theaterpädagogin unterstützen, die Kindern Zugang zu den Bühnenstücken eröffnet.
Bad Vilbel. Sparen, gewinnen, spenden – mit den Kundenlosen ihres Gewinnsparvereins eröffnet die Sparda-Bank viele Möglichkeiten. Von jeweils sechs Euro fließen 4,80 ins Sparen, 1,20 in den Lostopf und vom Rest ein kleiner Teil als Spenden in gemeinnützige Zwecke. Dabei kommen rasch große Summen zusammen, wie Silvia Wendel berichtet, die Bad Vilbeler Filialverantwortliche. Allein im Jahr 2014 schüttete die Bank in Hessen 1,4 Millionen Euro aus.
Dirk Hinkel, der den 5000-Euro-Scheck als Förderverein-Vorsitzender der Burgfestspiele annahm, reichte ihn gleich weiter an Claudia Carda-Döring, die Spendenbeauftragte. Das Geld solle laut Intendant Claus-Günther Kunzmann komplett in den Topf der Theaterpädagogik wandern. Dort kümmert sich Fenja Makosch um immer mehr junge Theaterfans – und vor allem jene, die es erst noch werden sollen. Über 200 Gruppen aus Kitas und Schulen sind im vergangenen Jahr betreut worden. Wie viele es aktuell sind, weiß Kunzmann gar nicht genau: „Es gibt jeden Tag noch weitere Termine.“ Auch die Theater-Workshops der Burgfestspiele expandieren: von zunächst einem auf drei in diesem Jahr. Ein dritter Bereich ist der Sozialfonds, der auch weniger betuchten Kindern das Theater-Live-Erlebnis ermöglicht. Dabei gehe es laut Kunzmann nicht nur um den vielstrapazierten Bildungsbegriff, sondern darum, spielerisch und altersgerecht Zugänge zu dem Theatergeschehen zu schaffen. Denn die Burgfestspiele rücken näher: am 9. Mai starten sie mit der Kinder-Oper „Der fliegende Holländer“. Derzeit bauen Leipziger Messebauer bereits die Sommertribüne im Burghof auf. „Bis Ende nächster Woche werden sie fertig sein“, sagt Kunzmann. Für die Sparda-Spendengelder können sich alle Vereine und Initiativen für ihre gemeinnützigen Aktivitäten bewerben, erklärt Wendel. Nähere Auskunft dazu gebe es in den Sparda-Filialen. Eine Einschränkung für bestimmte Zwecke gebe es nicht.