Schöneck. Zu einem »außergewöhnlichen und schwierigen Einsatz« ist die Freiwillige Feuerwehr Schöneck am vergangenen Dienstagmorgen gerufen worden, berichtet Markus Mühlebach, Pressesprecher der Feuerwehr Schöneck. Ein Bauarbeiter war durch ein Dach auf eine Zwischendecke gestürzt.
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr wurden gegen 10.50 Uhr in die Uferstraße in Kilianstädten alarmiert – gemeinsam mit der Drehleiter der Feuerwehr Nidderau.
Auf der Baustelle eines Einkaufsmarktes war ein Bauarbeiter durch das in Sanierung befindliche Dach gebrochen und mehrere Meter tief auf eine Zwischendecke gestürzt. Der bereits an der Unfallstelle befindlichen Rettungsdienst hatte keine Möglichkeit, den Verletzten schonend zu retten. Deswegen wurde über die zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises die Feuerwehr zur Menschenrettung angefordert. Nach der ersten Erkundung der Einsatzkräfte habe festgestanden, so Mühlebach, dass der schonendste Weg der Rettung des Abgestürzten wieder zurück durch das Dach führt.
Der Rettungsdienst übernahm gemeinsam mit dem Notarzt des ebenfalls eingetroffenen Rettungshubschraubers die medizinische Versorgung und Vorbereitung des Patienten zur Rettung. Währenddessen wurde durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr eine Öffnung im Dach geschaffen, durch welche die Person gemeinsam mit einem Retter der Feuerwehr herausgehoben werden konnte. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten schied der Einsatz der Drehleiter aus. Glücklicherweise befand sich an der Einsatzstelle ein Baukran, der mitsamt des Kranführers zur Rettung des Verletzten genutzt werden konnte.
Nachdem der Patient in einer speziellen Trage der Feuerwehr gesichert war, wurde er gemeinsam mit einem Feuerwehrmann aus dem Dachbereich herausgehoben. »Bei dem Feuerwehrmann handelte es sich um einen ausgebildeten Höhenretter mit zusätzlicher medizinischer Ausbildung«, berichtete Mühlebach.
Im Anschluss an seine Rettung durch die Feuerwehr Schöneck wurde der Verletzte durch den Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Die Ermittlungen zur Unfallursache werden durch die Polizei beziehungsweise das Amt für Arbeitsschutz geführt. (zlp)
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