Bad Vilbel. Nach dem Hessischen Schulgesetz muss das Schulaufnahmeverfahren für die Schulanfänger ein Jahr vor Einschulung im März/April stattfinden. Für alle Kinder, die bis zum 1. Juli 2014 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2014. Kinder, die ab dem 2.Juli 2008 bis 1. Juli 2009 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden (sogenannte Kann-Kinder). Die Kinder müssen im März/April 2013 in der Schule angemeldet werden, teilen die Ernst-Reuter-Schule, die Regenbogenschule, Saalburgschule und die Stadtschule in einer gemeinsamen Presseinformation mit. Es gelten folgende Anmeldezeiten: von Montag, 15. April, bis am Freitag, 19. April, jeweils von 9 bis 12 Uhr (in der Ernst-Reuter-Schule aber außer Mittwoch, in der Regenbogenschule außer Donnerstag). Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde mitzubringen. Das Kind muss nicht vorgestellt werden. (sam)