Bad Vilbel. Nach einer Veränderung des Hessischen Schulgesetzes muss das Schulaufnahmeverfahren für die Schulanfänger ab sofort ein Jahr vor Einschulung im März stattfinden. Für alle Kinder, die bis zum 1. Juli 2011 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2011.
Kinder, die ab dem 2. Juli 2006 bis zum 1. Juli 2006 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden (sogenannte Kann-Kinder). Die Kinder müssen im März/April 2010 in der Schule angemeldet werden, informieren die Ernst-Reuter-Schule, die Regenbogenschule, die Saalburgschule und die Stadtschule. Anmeldezeiten sind in den jeweiligen Schulen noch bis einschließlich Freitag, 5. März, jeweils von 9 bis 12 Uhr, in der Ernst-Reuter-Schule von 8 bis 12 Uhr (außer mittwochs).
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde mitzubringen. Das Kind selbst muss bei der Anmeldung nicht vorgestellt werden. (sam)