Bad Vilbel. Nach dem Hessischen Schulgesetz muss das Schulaufnahmeverfahren für die Schulanfänger ein Jahr vor Einschulung im März/April stattfinden. Für alle Kinder, die bis zum 1. Juli 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2015. Kinder, die ab dem 2. Juli 2009 bis zum 1. Juli 2010 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden (sogenannte Kann-Kinder). Die Kinder müssen jetzt in der Schule angemeldet werden, teilen Ernst-Reuter-Schule, Regenbogenschule, Saalburgschule und Stadtschule in einer gemeinsamen Presseinformation mit. Anmeldezeiten sind vom 7. bis 11. April, jeweils von 9 bis 12 Uhr (in der Ernst-Reuter-Schule nicht am Mittwoch, in der Regenbogenschule nur von Montag bis Mittwoch). Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde mitzubringen. Das Kind muss nicht persönlich vorgestellt werden. (sam)
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