Schöneck. Ab dem 1. Januar ergeben sich in Schöneck einige grundlegende Änderungen bei der Abfalleinsammlung. Meist wird es teurer.
Wie die Gemeinde mitteilt, liegt die Grundgebühr beim Restmüll ab dem neuen Jahr bei 6,28 Euro monatlich für eine 120-Liter-Tonne (7,05 Euro für 240 Liter; 15 Euro für 1100 Liter). Die Entsorgungsgebühr für Restmüll beträgt pro angefangenem Kilogramm künftig 26 Cent (vorher 16 Cent). Für Gewichte unterhalb der Eichgrenze von fünf Kilogramm wird eine Gebührenpauschale von 1,04 Euro berechnet.
Biomüll
Beim Biomüll liegt die Grundgebühr unverändert bei 1,49 Euro monatlich für 120 Liter (240 Liter: 2,58 Euro; 1100 Liter: 10,92 Euro). Die Entsorgungsgebühr für Bioabfall liegt pro angefangenem Kilogramm weiter bei 12 Cent. Für Gewichte unterhalb der Eichgrenze von fünf Kilogramm wird eine Gebührenpauschale von 0,48 Euro berechnet.
Bei Grün- und Gartenabfällen gibt es viermal jährlich eine kostenfreie Abholung pro Ortsteil. Die Äste und Sträucher sind an den dafür vorgesehenen Abfuhrtagen bis spätestens 6 Uhr gebündelt (nicht länger als ein Meter; der einzelne Ast nicht stärker als 10 Zentimeter, wobei das jeweilige Bündel nicht schwerer als 20 Kilo sein darf) bereitzustellen. Diese können gebündelt oder verpackt in Gartenabfall-Gewebesäcken oder Kartons (Kartons werden nicht mitgenommen) bzw. Papiersäcken (gibt es für 50 Cent im Rathaus) bereitgestellt werden. Plastiksäcke oder Mörtelkübel sind tabu; auch Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen.
Größere Mengen an Grün-/Gartenabfällen können gegen Gebühr bei der Kleinmüllsammelstelle abgeben werden.
Sperrmüll
Beim Sperrmüll beträgt die Höchstmenge drei Kubikmeter pro Haushalt. Überschreitet die bereitgestellte Menge das Haushaltsübliche oder kann der Sperrmüll aufgrund seiner Einzelgröße oder seines Gewichts nicht verladen werden, so ist die Gemeinde berechtigt, die Mitnahme zu verweigern. Sperrmüll, der auf Privatgelänge steht, darf vom Abfuhrunternehmen nicht mitgenommen werden.
Abfälle, die neben den Tonnen stehen, weil sie nicht mehr hineinpassen, werden laut der Gemeinde generell nicht mitgenommen. (zlp)
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