Bad Vilbel. Fällt eine Straßenlaterne aus, bleibt’s dunkel. Es sei denn, ein Anwohner meldet die defekte Leuchte bei der Stadt. Denn außer zu den etwa einjährigen Wartungszyklen gibt es weder von der Ovag noch von den Stadtwerken oder vom Betriebshof Kontrollen. Auch nicht vom Fachdienst Tiefbau / Abwasser / Kanal, der für die historischen Lampen, Kreisel-Pollerleuchten und Kreisel-Innenstrahler zuständig ist. „Also muss ich bei der Kanalabteilung Bescheid sagen, wenn das Licht an unserem Apfelkreisel wieder einmal nicht brennt“, schließt daraus der Massenheimer Ortsvorsteher Jockel Schatz (CDU) messerscharf und Kopf schüttelnd.
Weil in der Vergangenheit wiederholt die Kreiselbeleuchtung ausgefallen war und Schatz nichts von dem Zuruf-System, das Voraussetzung für eine Reparatur ist, wusste, blieb der Kreisel häufig längere Zeit dunkel. Nun hat er sich schlau gemacht und wundert sich über eine „komplexe Zuständigkeitsstruktur“. Auch wenn das Stromnetz der Stadt gehört, wird die Standard-Außenbeleuchtung aus Ovag-Verteilern gespeist, für die nur die Ovag einen Schlüssel hat, so erklärt Schatz. Sie hat den Auftrag zur Wartung – ohne Kreisel-Pollerleuchten, -Innenstrahler und historische Laternen. Bei einem Defekt wird deshalb sowohl die Ovag und der Schlüssel von der Stadt benötigt. Schatz will die Sache zumindest am Apfelkreisel vereinfachen. Zu Gute kommt ihm dabei, dass die Firma Elektro-Fux, die die Beleuchtung installiert und gesponsert hat, sich bereit erklärt hat, im Bedarfsfall deren Instandsetzung zu übernehmen. (bep)