Sie überfielen einen Supermarkt und die dazugehörige Post im Karbener Stadtteil Petterweil, kamen mit ihrer Beute allerdings nicht weit: Sie gerieten in eine Polizeikontrolle und wurden festgenommen. Gegen zwei der Täter läuft nun der Prozess.
Karben. Reiche Beute machten vier bewaffnete Räuber, die im November 2010 den „Nahkauf“-Supermarkt nebst angeschlossener Poststelle in Petterweil überfielen. Nachdem sie am Abend des Tattages gewartet hatten, bis sämtliche Angestellte den Markt verlassen hatten und der Inhaber des Geschäfts alleine war, wurden sie aktiv. Der Geschäftsmann wurde mit einer Schreckschusspistole bedroht und zu Boden gestoßen. Danach musste er die Ladenkasse und den Posttresor im Kellergeschoss öffnen. Dabei fielen den Räubern fast 22 000 Euro Bargeld in die Hände. Gleichwohl waren sie ziemlich enttäuscht, als sie nach der Tat die Flucht im Auto antraten.
Beute verjubelt
Ein Tippgeber hatte ihnen nämlich von einer zu erwartenden Beute von 250 000 Euro vorgeschwärmt.
Zwei von ihnen wurden bereits kurz nach der Tat dingfest gemacht. Nach einer Spritztour nach Holland, wo Teile der Beute verjubelt wurden, gerieten sie in eine Polizeikontrolle und wurden festgenommen. Der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt ließ nicht lange auf sich warten: Im Herbst 2011 erhielten sie moderate Strafen von dreieinhalb Jahren sowie zwei Jahren zur Bewährung. Dies lag unter anderem daran, dass im Verlaufe dieses Strafverfahrens die beiden weiteren Tatbeteiligten bekannt gemacht wurden.
Nun läuft – ebenfalls vor der 8. Großen Strafkammer – der Prozess gegen die heute 22 und 21 Jahre alten Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsende waren. Am ersten von vier geplanten Verhandlungstagen machten die Männer wenig Umschweife, als es um den Überfall ging.
Ihre Verteidiger verlasen kurze Erklärungen, wonach die Tatbeteiligung in vollem Umfang eingeräumt wurde. Sie hatten offenbar mehrere Monate zuvor den Beschluss gefasst, „ein Ding zu drehen“. Möglicherweise kann die Jugendstrafkammer infolge der Geständnisse und des abgeschlossenen ersten Verfahrens auf einen Teil der Zeugen verzichten. (ge)