Vorsichtig optimistisch war die Stimmung im Bad Vilbeler Rathaus in den vergangenen Tagen. Doch die Enttäuschung, die nun herrscht, ist deutlich größer. Denn Landrat Joachim Arnold (SPD) hat der Straßenbeitragssatzung nach dem Bad Vilbeler Modell eine Absage erteilt. Und im Zuge der Gleichbehandlung der Wetterauer Kommunen auch den Städten Friedberg, Bad Nauheim und Nidda eine parlamentarische Extrarunde beschert. Auch diese stehen wie Bad Vilbel nun vor nicht genehmigten Haushalten.
Bad Vilbel. Das Schreiben von Innenminister Peter Beuth (CDU) ging bereits am 5. Januar bei Landrat Joachim Arnold (SPD) ein. Und bei der Stadt Bad Vilbel.
Und bislang war bei der Stadt Optimismus zu vernehmen, denn Beuth formulierte darin: „Ich ersuche Sie im Sinne der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt, die beantragte Haushaltsgenehmigung zu erteilen.“ Also den Sonderfall der Straßenbeitragssatzung für die Stadt Bad Vilbel und damit auch den Haushalt in Arnolds Funktion als Kommunalaufsicht zu genehmigen. Dies allerdings war Arnold nicht eindeutig genug.
„Wir müssen der Stadt Bad Vilbel den Haushalt 2014 versagen“, schildert dazu Matthias Flor, Referent des Landrates. Der wird auch keine Genehmigung mehr erfahren, da das Stadtparlament nicht rückwirkend jene Kriterien erfüllen kann, die Beuth für defizitäre Kommunen gefordert hat. Und die parlamentarisch beschlossene, von Landrat Arnold aber abgelehnte Straßenbeitragssatzung erst zum 1. Januar Gültigkeit erlangte. Doch weitaus schlimmer gestaltet sich für die Stadt der Blick in die nahe Zukunft. Um wieder handlungsfähig werden zu können, ist nun umso dringender ein Haushalt 2015 notwendig, denn nur dann kann die Stadt Gelder ausgeben, die über das Maß des absolut Notwendigen hinausgehen.
„Sicher lassen wir mit uns über ungeplante Ausgaben reden, wenn sie denn dringlich sind. Ein Freibrief ist das allerdings nicht“, sagt Flor. Angesichts eines Defizits von 8,6 Millionen Euro im Ergebnishaushalt, in dem Ausgaben für das laufende Jahr eingestellt werden, sei die Genehmigung nicht zu erteilen gewesen. „Die in Bad Vilbel beschlossene Straßenbeitragssatzung weicht stark von den Vorgaben des Hessischen Kommunalabgabengesetzes ab. Es wurden andere Beteiligungssätze der Anwohner beschlossen, sie sind nicht mit der vorgesehenen Satzung vereinbar“, führt Flor aus. Daran ändere auch das Schreiben Beuths nichts. „Wenn Herr Beuth seine Meinung dazu präzisieren möchte, kann er dies gerne tun“, heißt es dazu aus dem Landratsamt.
Bad Vilbel hatte sich Hoffnungen auf die Sonderregelung gemacht, da die Situation der Stadt auch einen Sonderfall darstellt. Denn keine andere Kommune kann im zweiten Teil des Haushalts, im Finanzhaushalt mit längerfristigen Investitionen und Planungen, so stabile Zahlen vorweisen wie sie. Bedingt werden diese guten Aussichten durch den Verkauf eines großen Teils des Quellenparks an den Unternehmer Dietmar Bücher. Der hat auch bereits eine Tranche überwiesen, so dass sich die Stadt berechtigte Hoffnungen macht, schon in wenigen Jahren ohne Schulden dazustehen. Doch habe der Finanzhaushalt nichts mit dem Ergebnishaushalt zu tun, kontert Flor. Und der sei ausschlaggebend.
In Bad Vilbel sei aus Sicht der Kommunalaufsicht eher eine steigende Schuldentendenz zu erkennen. Und da greife Beuths ursprüngliche Weisung, die defizitäre Kommunen zu den gleichen Maßnahmen verdonnert wie Kommunen, die sich unter dem Schutzschirm des Landes befinden. Dazu gehört auch ein ausgeglichener Haushalt bis zum Jahr 2017. „Das Konsolidierungskonzept für Bad Vilbel geht allerdings vom Jahr 2020 aus. Das reicht nicht. Mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes muss die Stadt nun eine Neufassung der Straßenbeitragssatzung auf den Weg bringen“, schildert Flor.
Die Stadt Bad Vilbel zeigt sich mehr als überrascht über Arnolds Verfügung. „Für uns kommt das wie aus heiterem Himmel und ist für uns unverständlich. In Vorgesprächen und noch am 1. Dezember 2014 hat die Kommunalaufsicht die Genehmigung des Haushaltes mit der Straßenbeitragssatzung in Aussicht gestellt, wenn das Innenministerium dies nicht beanstanden würde. Und genau diese Bestätigung erfolgte durch Beuth höchstpersönlich. Auch ist nicht zu verstehen, dass die Stadt weder zu diesem Meinungsumschwung der Aufsichtsbehörde noch zu einer solchen negativen Bescheidung vorher angehört wurde“, ärgert sich Bürgermeister Thomas Stöhr.
Stöhr: Widerspruch
In Beuths Schreiben hat er deutlich gemacht, dass die in Bad Vilbel verabschiedete Straßenbeitragssatzung mit reduzierten Beitragswerten ausreicht, um den Haushalt zu genehmigen. Der Innenminister verweist dabei besonders auf den Finanzhaushalt der Quellenstadt, der im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Gemeinden Überschüsse aufweise. Die Stadt hat dazu kürzlich 20 Millionen Euro Schulden durch die Bücher-Zahlung getilgt. „Da sind wir viel weiter als viele andere Kommunen im Land“, verweist Stöhr auf diese Leistung. „Es ist daher schwer verständlich, wenn der Landrat dieser Einschätzung der Oberbehörde nicht entspricht“, sagt Stöhr.
Stöhr hält außerdem fest, dass die Planung eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 nicht die Idee der Stadt gewesen, sondern seitens der Kommunalaufsicht im Frühjahr 2014 an die Stadt herangetragen worden sei, schildert Pedro Albert, Leiter des Fachbereichs Finanzen der Stadt. „Mit Schreiben Bad Vilbels vom 10. November ist dem Landrat ausdrücklich erklärt worden, dass aufgrund konkreter Daten der Haushaltsausgleich schon deutlich früher als 2020 erfolgen kann, weil die Defizite durch Einsparungen und zusätzliche Einnahmen schneller abgebaut werden können. Ausdrücklich wurde erwähnt, dass der im jüngsten Erlass des Innenministers vom 29. Oktober aufgestellte Abbaupfad in Vilbel erreicht wird“, sagt Albert.
„Wir haben konkrete Maßnahmen ergriffen, die zum Abbau des Defizits und damit zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Wir haben dem Landrat zur Genehmigung des Haushaltes umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt, ohne dazu jemals eine negative Rückmeldung bekommen zu haben“, wird Stöhr deutlich.
Stöhr will nun rechtliche Schritte gehen und Widerspruch einlegen. Auch um handlungsfähig zu bleiben. Außerdem macht Stöhr nun Druck, den Doppelhaushalt für 2015 und 2016 zügig vorzulegen. Auch darin sei klar ersichtlich, dass sich die Stadt deutlich auf dem Weg der finanziellen Gesundung befinde. „Insoweit hat der Landrat ja die Möglichkeit, aufgrund neuer Erkenntnisse seine Entscheidung zu revidieren“, hofft Stöhr auf ein Umdenken.
Auf Unverständnis stößt die Handlung Arnolds auch beim Hessischen Innenministerium. Nach Prüfung seiner Fachabteilung hatte Minister Beuth persönlich Landrat Arnold mitgeteilt, die Stadt komme nunmehr ihrer Pflicht zur Einnahmebeschaffung nach, so dass er im Interesse der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt bitte, die beantragte Haushaltsgenehmigung zu erteilen“, heißt es in einer ersten Stellungnahme aus dem Ministerium. Beuth bedauere, „dass der Landrat sich – trotz dieses fachlichen Hinweises – nicht in der Lage gesehen hat, eine kommunalfreundliche Auslegung mitzutragen und ohne nochmalige Rücksprache mit dem Ministerium und dem Regierungspräsidium sowie unter Verzicht auf eine Anhörung der Kommune den Haushalt Bad Vilbels versagt hat“.