Karben. Im Zuge der Planungen zur Nordumgehung Groß-Karben hatte die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung ein Straßenumstufungskonzept vorgelegt, das beim Magistrat auf massive Bedenken stieß. So sollte die Ortsdurchfahrt Groß-Karben nach Fertigstellung der Nordumgehung Landesstraße bleiben und die L 3205 (Bahnhofstraße) zwischen „Gehspitze“ und B 3 zur Stadtstraße werden.
„Dies hätte die Ziele der Nordumgehung konterkariert!“, lautet die Meinung des Magistrats in einer Pressemeldung. Diese Ziele seien die nachhaltige Entlastung des Ortskernes Groß-Karben vom Verkehr, wobei die Entlastung vom Grad des Straßenrückbaus der alten Ortsdurchfahrt abhängig sei. Dieser Straßenrückbau sei im Zuge des Dorferneuerungsprogramms vorgesehen. Bliebe die Ortsdurchfahrt Groß-Karben Landesstraße, müssten wieder die Vorgaben des fließenden Verkehrs berücksichtigt werden und das Ziel eines umfassenden städtebaulichen Rückbaus der derzeitigen Ortsdurchfahrt wäre nicht mehr möglich. Dies war für den Magistrat so nicht akzeptabel, so dass erheblicher Verhandlungsbedarf bestand.
„Wir haben der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung sehr detailliert die Diskrepanzen zwischen dem vorgelegten Umstufungskonzept und den Zielen der Nordumgehung sowie denen der Dorferneuerung Groß-Karben dargestellt“, erläutert der städtische Verkehrsplaner, Ekkehart Böing im Auftrag von Bürgermeister Roland Schulz. Parallel dazu hatte der Bürgermeister alle Landtagsabgeordneten aus dem Karbener Wahlkreis, Staatssekretär Karl-Winfried Seif, der den Bescheid zur Dorferneuerung überbrachte, und den Wetteraukreis um ihre Unterstützung gebeten.
Den Argumenten der Stadt konnte dann die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung folgen. Ein Gespräch, das Schulz und Böing Anfang des Jahres im Verkehrsministerium führten, brachte dann den Erfolg. Nach eingehender Diskussion einigte man sich auf folgendes Umstufungskonzept: Die heutige L 3351 zwischen dem Knotenpunkt mit der L 3205 (Gehspitze) und dem späteren Knotenpunkt mit der neu zu bauenden Nordumgehung – also die jetzige Ortsdurchfahrt von Groß-Karben – soll in die Baulast der Stadt Karben übergehen und somit zur Stadtstraße werden. Die L 3205 zwischen der heutigen B 3 und dem Knotenpunkt Gehspitze – also die Bahnhofstraße im Zuge der L 3205 – verbleibt aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung beim Land Hessen. Die entsprechende planerische Überarbeitung des Umstufungskonzeptes wird durch die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung sichergestellt.(pm)