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Noch sind nicht alle Würfel gefallen – Stada Arzneimittel AG: Starkes Ergebnis bei AOK-Ausschreibungen im deutschen Generika-Markt

Bad Vilbel. Die Stada Arzneimittel AG hat am Freitag, 5. Dezember, fast vollständige Kenntnis über das vorläufige Ergebnis der Ausschreibung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) für Rabattverträge gemäß Paragraf 130 a SGB V erhalten. Der Stada-Konzern hat dabei nach Auffassung des Vorstands ein starkes Ergebnis erreicht, informierte das Bad Vilbeler Unternehmen mit Sitz in Dortelweil. Die Stada-Vertriebsgesellschaften können danach mit Zuschlägen rechnen, die insgesamt zirka 18 Prozent des bisher für die Vergabe vorgesehenen Jahresumsatzpotenzials ausmachen – der bisherige Stada-Marktanteil liegt hier bei unter 12 Prozent.

Sofern sich die angekündigte Entscheidung der AOK im weiteren Vergabeverfahren als rechtssicher erweisen sollte, könne der Stada-Konzern in Deutschland nach den heute vorliegenden Informationen mit insgesamt 40 neuen Rabattverträgen für insgesamt 11 Wirkstoffe rechnen. Dabei entfallen 16 Rabattverträge auf das Vertriebslabel Aliud Pharma und 24 aufs Vertriebslabel Stadapharm.

Für einen Wirkstoff liegen Stada noch keine Informationen vor. Von dem bisher von der AOK für einen Zuschlag insgesamt vorgesehenen Jahresumsatzpotenzial von etwa 902 Millionen Euro sollen Stada-Vertriebsgesellschaften damit Zuschläge in Höhe von 159 Millionen Euro erhalten. Für dieses Jahresumsatzpotenzial wäre folglich die jeweilige Stada-Vertriebsgesellschaft der einzige Vertragspartner der AOK.

Vom Arzt verordnete Produkte ohne Rabattvertrag müssen bei der Abgabe in der Apotheke durch das wirkstoffgleiche Wettbewerbsprodukt mit Rabattvertrag ersetzt werden (so genannte Substitution), sofern der Arzt dies nicht in jedem Einzelfall durch eine Kennzeichnung auf dem Rezept ausdrücklich ausschließt. Die Stada-Vertriebsgesellschaften können daher bei Abschluss dieser Rabattverträge bei den betroffenen Produkten voraussichtlich „sehr deutliche Absatz- und Umsatzsteigerungen erwarten, allerdings mit reduzierten Margen“.

Zudem muss Stada bei den von der AOK ausgeschriebenen restlichen Rabattverträgen, für die der Konzern voraussichtlich keine Zuschläge erhalten wird, mit einem weitgehenden Nachfragerückgang bei Verordnungen für AOK-Versicherte während der zweijährigen Vertragslaufzeit rechnen.

Es sei im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens aus Sicht des Vorstands damit zu rechnen, dass gegen die vorgesehenen Zuschläge rechtliche Bedenken geltend gemacht werden, da im Zuge des bisherigen Ausschreibungsverfahrens zahlreiche Verfahrensmängel gegenüber der AOK gerügt worden seien, die aus heutiger Stada-Sicht nur teilweise behoben worden wären. Vor diesem Hintergrund behält sich Stada vor, fristgemäß gegen vorgesehene Zuschläge im Rahmen des Vergaberechtes vorzugehen. Der Stada-Vorstand müsse davon ausgehen, dass auch die vorgesehenen Zuschläge für Stada-Vertriebsgesellschaften nach Einsprüchen rechtlich überprüft werden. Ob und wann einzelne oder alle von der AOK zurzeit vorgesehenen Rabattverträge in Kraft treten, könne damit aus heutiger Sicht nicht sicher beurteilt werden. Die Stada AG bereite sich auf verschiedene mögliche Ergebnisszenarien operativ angemessen vor, hieß es in der Presseinformation an den „Bad Vilbeler Anzeiger“. (sam)