Bad Vilbel. Wenn Menschen erste Hilfe geleistet werden muss, sind die Helfer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) flott zur Stelle. Sich selbst zu helfen, dazu scheinen sie offenbar nicht in der Lage. Seit Jahren zieht sich ein quälender Riss durch die Reihen der Ortsvereinigung Bad Vilbel. Deshalb hat der Kreisvorstand am 20. Mai den Vilbeler Ortsvorstand komplett suspendiert (wir berichteten). Die Neuwahl, die laut Satzung bis 30. Juni fällig gewesen wäre, konnte nicht stattfinden. Die Unterlagen der Ortsvereinigung sollten erst gesichtet und ausgewertet werden. Doch das ist anscheinend noch nicht geschehen.
Bereits am 18. September sollte in einer Sitzung des DRK-Kreisvorstands das Thema Ortsvereinigung Bad Vilbel auf der Tagesordnung stehen. Doch dieser Termin musste nach Auskunft von Geschäftsführer Andreas Fieweger auf den 2. Oktober verschoben werden. An diesem Tag scheint jedoch wieder keine Besprechung stattgefunden zu haben. Fieweger war seitdem nicht mehr erreichbar. Er ist im Urlaub. Pressesprecher Norbert Gerlach kann „nur sagen, was ich selbst nur gehört habe“.
Demnach ist die Prüfung der Akten offensichtlich noch immer nicht abgeschlossen. Sie sei jedoch so weit fortgeschritten, dass der Eindruck entstehe, der Streit sei eher in Richtung persönlicher „Kindergarten“-Zänkereien einzuordnen, als dass es um ernsthafte, sachliche Auseinandersetzungen gehe. „Da haben die einen angefangen und die anderen haben zurückgeschlagen“, so schätzt Gerlach die Situation ein. Man werde nun versuchen, mit der Prüfung zu einem raschen Abschluss zu kommen, um sich mit allen Beteiligten zusammensetzen zu können. Auf einen Termin wollte sich der Pressesprecher nicht festlegen lassen. „Mitte November wird’s wohl werden“, schätzt er.
In Teilen der Bad Vilbeler Bereitschaft herrscht wenig Verständnis dafür, dass man sich beim DRK Friedberg so lange Zeit lasse, eine Klärung der Differenzen herbeizuführen. Das beeinträchtige einerseits die Arbeit, weil die Motivation der Mitglieder sich gegen Null bewege, andererseits schade es dem Ansehen. „Wir können nur hier sitzen und warten“, klagen Vertreter beider Streitlager. Einer wirft die Frage auf: „Selbst wenn die Differenzen geklärt sind, wer soll dann die Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstands einberufen?“ Dieses Recht stehe allein dem Vorsitzenden oder dessen Vize zu, aber der komplette Vorstand sei ja suspendiert worden. Zudem sei dessen Amtszeit, für die er gewählt wurde, im Juni abgelaufen. (bep)