Karben. Gegen das Windkraft-Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts vom Juli 2007 darf die Stadt Karben nun doch Berufung einlegen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Ursprünglich hatte das Gießener Gericht keine Berufung zugelassen. Darin war zwar der Energieanlagenbauer Enercon unterlegen, der in Kloppenheim fünf bis zu 200 Meter hohe Windräder bauen wollte. Jedoch hätte das Land dieses Vorhaben nicht einfach ablehnen dürfen, nur weil sich die Stadt dagegen ausgesprochen habe, urteilten die Richter. Genau gegen diesen Teil des Richterspruchs will Karben nun vorgehen, um damit möglichen Schadenersatzforderungen zu entgehen.
Bürgermeister Roland Schulz (SPD) ist zufrieden, dass die Stadt nun ihre Argumente im Berufungsverfahren vortragen kann. Allerdings: Allein aus der Zulassung der Berufung „lassen sich noch nicht die Erfolgsaussichten abschätzen“, sagt Schulz. Der Verwaltungsgerichtshof ließ die Berufung aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zu. (den)