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Narrenfreibrief für Radfahrer!?

Unter der Überschrift „Warnung vor Geisterfahrer“ erreichte uns nachfolgender Leserbrief:

Gilt für Fahrradfahrer die Straßenverkehrsordnung nicht? Der Fahrradbeauftragte der Stadt hat Verständnis für Geisterfahrer? Wenn ein Autofahrer nur mal kurz in ein Geschäft will, muss er auch die Frankfurter Straße in einem großen Bogen umfahren, einen meist gebührenpflichtigen Parkplatz suchen und auch noch ein Stück zu Fuß gehen. Die meisten Radfahrer nehmen keine Rücksicht auf Fußgänger, rote Ampeln gibt es für Radfahrer nicht, Einbahnstraßen werden nicht beachtet, auf Fußgängerwegen stören die Fußgänger und werden auch noch angepöbelt. Am Schöllberg wird mit hoher Geschwindigkeit gegen die Fahrtrichtung geradelt, auch telefonieren während des Fahrens und Kopfhörer für Musik sind an der Tagesordnung. Wo sind eigentlich die Ordnungsbehörden? Bei Autofahrern wird jeder Verstoß sofort geahndet, Radfahrer haben scheinbar einen Freibrief und machen, was sie wollen. Aber solange es keine Kennzeichen für Fahrräder gibt, sind die Verkehrs-Rowdys ja vor Strafverfolgung sicher.

Bernd Neumann,

Bad Vilbel

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