
Bad Vilbel (pm). Der Hessentag findet vom 13. bis zum 22. Juni in der Quellen- und Festspielstadt statt. Während dieser Tage gibt es im Bereich der Kernstadt eine Bewohnerzone, in der lediglich mit Bewohnerausweis geparkt werden darf. Alle Anwohnerinnen und Anwohner müssen diese entsprechend beantragen, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum parken möchten. Um für alle Situationen vorbereitet zu sein, wird diese Beantragung allen Anwohnerinnen und Anwohnern empfohlen.
»Seit Februar können Anwohnerinnen und Anwohner die Anträge auf Bewohnerausweis stellen. Dies ist unabdingbar, da wir ein dezidiertes Sperr- und Zufahrtskonzept haben und nur diejenigen, die die entsprechenden Ausweise besitzen, in diesem Gebiet auf öffentlichen Grund parken dürfen. Daher rufe ich alle Anwohnerinnen und Anwohner noch einmal auf, die Anträge zu stellen«, so Bürgermeister Sebastian Wysocki.
Die Bewohnerzone liegt im unmittelbaren Umfeld der Hessentagsstraße und umfasst die gesamte Bad Vilbeler Kernstadt. Das Festgebiet ist gänzlich gesperrt. Eine Zufahrt mit dem Kraftfahrzeug ist nur in einem kurzen Zeitfenster möglich. Derzeit ist dies zwei Stunden vor Öffnung und eine Stunde nach Schließung der Veranstaltung geplant. Die Uhrzeit wird noch detailliert im Rahmen des Sicherheitskonzeptes festgelegt. Diese Sperre wird voraussichtlich von Dienstag, 10. Juni, bis Dienstag, 24. Juni, bestehen.
»Mit dem Bewohnerausweis wollen wir die Bad Vilbeler Bürgerinnen und Bürger nicht ›schikanieren‹, sondern genau das Gegenteil bewirken. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger schützen. Erfahrungen anderer Hessentagsstädte haben gezeigt, dass die Einrichtung eines Schutzbereichs sinnvoll und notwendig ist. Wenn keine Sperren vorhanden wären, würden Besucher des Hessentages einen erheblichen Parksuchverkehr auslösen und die Einfahrten zu den Grundstücken häufig, zumindest teilweise zuparken. Die Mitarbeiter des Arbeitskreises ›Sicherheit & Verkehr‹ haben sich deshalb intensiv mit dem Zufahrts- und Anwohnerschutzkonzept beschäftigt. Wir haben uns bei den vergangenen Hessentagsstädten intensiv informiert und die aus unserer Sicht bereits vorhandenen Konzepte teilweise übernommen oder auf Bad Vilbeler Verhältnisse abgeändert«, so Katia Garling, Leiterin des Arbeitskreises »Sicherheit und Verkehr« in der Hessentagsorganisation.
Alle Informationen sowie Hinweise zur Beantragung erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner auf der Internetseite https:// www.hessentag2025.de/services/bewohnerzone.
Welche Straßen befahrbar und welche gesperrt sind
und wo es die Bewohnerausweise gibt
Bad Vilbel. Folgende überörtliche Straßen sind während des Hessentages rund um Bad Vilbel in beiden Richtungen befahrbar:
• Bundesstraße 3 (B3)
• Autobahn 661 (A661)
• Kreisstraße 10 (K10, zwischen Dortelweil und Karben-Kloppenheim)
• Landesstraße 3205 (L3205 zwischen Niederdorfelden und Maintal)
– Bundesstraße 521 (B521; zwischen Frankfurt sowie Bergen-Enkheim und Büdesheim.
Folgende Straßen im Stadtgebiet sind gesperrt:
• Friedberger Straße zwischen Heinrich-Heine-Straße und Rendeler Straße (inkl. Bahnhofsplatz)
• Heinrich-Heine-Straße
• Landesstraße 3008 zwischen Gronau und dem Kreuzungsbereich Am Rosengarten / Gießener Straße / Büdinger Str.
• Frankfurter Straße zwischen dem Kreisverkehr »Südbahnhof« (Biwer-Kreisel) und der Schulstraße
• Parkstraße
• Lohstraße (Historisches Rathaus bis Alte Mühle)
• Klaus-Havenstein-Weg
Die Gründe hierfür sind, dass teilweise die Straßen als Hessentagsstraße ausgewiesen oder für den Auf- und Abbau vorgesehen sind.
Was mache ich, wenn ich eine spezielle Frage zu meiner persönlichen Zufahrtssituation habe?
• eine E-Mail schreiben an
hessentag.anwohner@bad-vilbel.de
• telefonieren unter
06101 / 602-110
freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr
• Brief schreiben an:
Magistrat der Stadt Bad Vilbel, AK 3 – Sicherheit und Verkehr (Anwohnerbereiche und Zufahrtsgenehmigungen), Am Sonnenplatz 1 in 61118 Bad Vilbel
Wo kann ich den Bewohnerausweis beantragen?
• über die Hessentags-Homepage (Zufahrtsgenehmigung)
• persönlich oder mit Vollmacht im Rathaus, Am Sonnenplatz 1, im Hessentagsbüro (EG) unter Vorlage des Fahrzeugscheins (donnerstags von 13 – 17 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr)