Veröffentlicht am

Mehrheit im Parlament: Stadt wehrt sich gegen Klage – Fraktion der Grünen sind wegen der „Neuen Mitte“ auf Kollisionskurs • Grundstücke zu billig gekauft • Bürgermeister Dr. Stöhr: Das alles ist nicht neu

Bad Vilbel. Die Grünen haben das Stadtparlament wegen seines Beschlusses vom 16. September zum Verkauf der städtischen Grundstücke für die Neue Mitte an die Humanistische Stiftung beim Verwaltungsgericht Gießen verklagt. Nun hat das Stadtparlament mit der Mehrheit von CDU und FDP beschlossen, sich dagegen zu wehren und hat den Stadtverordnetenvorsteher Manfred Cleve (CDU) nachträglich ermächtigt, den Hessischen Städte- und Gemeindebund als Prozessvertreter einzuschalten mit dem Auftrag, eine Klageabweisung zu beantragen.

Dass die SPD diesen Beschluss mit den Grünen und Peter Ringel (Linke) abgelehnt hat, stieß auf Unverständnis.

Unbestritten zwischen allen Fraktionen war das Recht der Grünen, gegen den Mehrheitsbeschluss zu klagen. Doch das Ansinnen der SPD, sich dagegen als Teil des verklagten Parlamentes in einem Prozess nicht zu wehren, sei „undemokratisch“, gab CDU-Fraktionschef Josef Maetz zu bedenken, räume man damit doch jeder Minderheit das Klagerecht ein, „wenn ihr ein parlamentarisch gefasster Mehrheitsbeschluss nicht gefällt“.

Auch die FDP-Fraktionsführerin Heike Freund-Hahn stellte fest: „Jeder, der verklagt wird, wehrt sich, außer er ist überzeugt, dass der Kläger recht hat. Das gilt auch für die Stadtverordnetenversammlung.“ Diese Frage habe nichts mit dem Inhalt der Abstimmung vom 16. September zu tun, sondern betreffe nur formell die Art, wie ein Beschluss zustande gekommen sei. Deshalb sei es notwendig zuzustimmen, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund als qualifizierter Vertreter mit der Klageabweisung beauftragt wird, sagte Freund-Hahn.

SPD-Fraktionschef Hans-Ulrich Callies erklärte hingegen, nach intensiver Beratung in seiner Fraktion, für die die Sitzung speziell unterbrochen worden war, seien die Genossen zu dem Ergebnis gekommen, dass einzelne Punkte nicht nachvollziehbar seien, so dass „eine Abweisung der Klage nicht überzeugend dargelegt“ werden könne.

Eine Fraktion müsse sich in ihren Rechten als Fraktion oder bei der Abstimmung beeinträchtigt fühlen, um zu klagen, sonst sei ein Organstreitverfahren kommunalrechtlich gar nicht zulässig, erklärte Erster Stadtrat, Jurist Jörg Frank (CDU). Beides sei nicht ersichtlich.

„Die Grünen können sich nur dadurch beeinträchtigt gefühlt haben, dass das Parlament nicht abgestimmt hat, wie sie es gern gehabt hätten“, erklärte der Erste Stadtrat Frank. Deshalb werde die Stadt im Gerichtsverfahren gleich eine Doppelstrategie fahren. Erstens werde geltend gemacht, dass keine Beeinträchtigung der Fraktionsrechte stattgefunden habe, und zweitens werde man die inhaltlichen Angriffe entkräften. Sie beziehen sich auf den Schutz der Fassaden der Häuser Frankfurter Straße 58 und 60, und auf den nach Meinung der Grünen zu billigen Kaufpreis sowie darauf, dass die Stadt ihrer Ansicht nach ein Vergabeverfahren hätte einleiten müssen.

„Das alles ist nichts Neues“, bemerkte dazu Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU), aber jeder Fraktion stehe es zu, zu klagen, doch auch das Parlament habe seine Rechte wahrzunehmen, wenn es darum gehe, die Meinung der Mehrheit zu respektieren.

Um Fristen zu wahren, habe er den Auftrag an den Hessischen Städte- und Gemeindebund bereits erteilt, informierte Stadtverordnetenvorsteher Manfred Cleve auf eine Frage des SPD-Fraktionsführers Callies.