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Leserbrief: Recht als Bürger wahrnehmen

Zur Diskussion um die Mehrkosten beim Bau des Dortelweiler Vereins- und Sportheims und den zu diesem Thema eingestzten Akteneinsichtsausschuss erreichte uns folgender Leserbrief:

Über die zur Diskussion stehenden Verfahrensfehler im Akteneinsichtsausschuss „Vereins- und Sportheim Dortelweil“ will ich mich nicht äußern, wohl aber eine Richtigstellung gegenüber in der Presse veröffentlichten Verlautbarungen des Bürgermeisters der Stadt Bad Vilbel, Thomas Stöhr, zur Sache beifügen: Als Mitglied des Ortsbeirates in Dortelweil stehen mir natürlich nicht die parlamentarischen Rechte eines Stadtverordneten zu. Gleichwohl stehen mir alle Rechte eines Bürgers dieser Stadt wie auch der Presse und der interessierten Öffentlichkeit zu, an allen öffentlichen Sitzungen des Stadtparlamentes und dessen Ausschüssen als Zuschauer und Beobachter teilzunehmen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung auf eine Nichtöffentlichkeit der Beratungen beschlossen worden ist. Einen Beschluss auf eine Nichtöffentlichkeit des Akteneinsichtsausschusses hat es nicht gegeben.

Da es kein eigenes Vilbeler Landrecht gibt, sondern immer noch die Hessische Gemeindeordnung ihre Gültigkeit hat, habe ich meinen Rausschmiss in der Eigenschaft als Bürger und Zuhörer – nicht als Einsichtnehmender – im Akteneinsichtsausschuss aus den Räumlichkeiten des Stadtbauamtes durch dessen Fachbereichsleiter, Herrn Erik Schächer, mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen.

Kurt Sänger, Dortelweil

Kurt Sänger ist für die Grünen Mitglied im Ortsbeirat Dortelweil

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