Bad Vilbel. Die Kreisumlage solle von 56 auf 58 Prozent steigen, kündigte der Wetteraukreis an – zur Enttäuschung von Bad Vilbels Erstem Stadtrat Jörg Frank (CDU). Diese sei von der Stadt nicht zu verkraften. Der Magistrat erwarte „von allen Kreisfraktionen Unterstützung, gegen die Vorgabe des Regierungspräsidiums Widerspruch einzulegen, um weitere Belastungen der Wetterauer Kommunen zu mindern.“
Die Chancen, gegen eine solche Auflage vorzugehen, stünden seit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel sehr gut, argumentiert Frank. Das Gericht habe das Selbstverwaltungsrecht der Landkreise gegenüber Haushaltsauflagen des RP einen deutlich höheren Stellenwert eingeräumt, weil das ein Eingriff in eine dem Selbstverwaltungsrecht unterliegende Aufgabe der Kreisgremien sei.
Zu den Kreisumlagen kommen die Umlagen der Stadt Bad Vilbel für den Planungsverband hinzu, alle Gemeinden müssen seit 2011 die Grundsteuer-Kompensationsumlage verkraften (in Bad Vilbel mehr als 600 000 Euro), zahle für die Bahn-Linie S 6, das „Stockheimer Lieschen“ und den 30er-Bus, zählt Frank auf. Das Land verschlechtere die Gewerbesteuerumlagen. Die Stadt zahle 6,2 Millionen Euro Schulumlage und 13,9 Millionen Euro Kreisumlage.
In Bad Vilbel komme hinzu, „dass wir freiwillig Kreisaufgaben übernommen haben, wie den Erhalt der Ernst-Reuter-Schule, die Sanierung der Stadtschule, den Bau von zehn Klassenräumen an der Kennedy-Schule und dem Georg-Büchner-Gymnasium, den Bau der Grundschule in Gronau und den Bau der Regenbogenschule nebst Erweiterungsbau. Eigentlich ist auch die Betreuung der Kinder in Kitas Kreisangelegenheiten“, so Frank.
Eine Forderung des RP zur Umlagenerhöhung gebe es jedoch gar nicht, teilt Ernst Meiß, Leiter der Kommunalaufsicht, auf FNP-Anfrage mit. Der Etat 2012 sei ohne eine solche Auflage genehmigt worden, der Haushalt 2013 noch in der Genehmigungsphase. Jedoch habe der RP eine Erhöhung empfohlen, weil der Kreis unter den Rettungsschirm des Landes schlüpfen möchte.
Eigenleistungen der Kommunen, so Meiß, könnten nicht gegengerechnet werden, es sei denn, diese übernähmen „Sonderaufgaben“. Auch an das Urteil des VG Kassel sei der Kreis nicht gebunden, dies sei noch nicht rechtskräftig. Es sei Berufung eingelegt worden. (dd)