Die Fluglärmkommission ist ein gesetzlich vorgesehenes Gremium, das an fast allen Verkehrsflughäfen gebildet wird. Aktuell gibt es 26 Fluglärmkommissionen bundesweit. Deren Aufgaben und Zusammensetzung sind im Luftverkehrsgesetz geregelt. Danach berät die Kommission Behörden über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen. Bei den Behörden handelt es sich um das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung. (dd)
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