Bad Vilbel. Mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht will Gerd Hofmann, der Wirt des „Schoppe-Stübchens“, gegen das Rauchverbot in Gaststätten kämpfen. „Das ist die einzige Möglichkeit, um uns gegen das Gesetz zu wehren. Es geht dabei um unsere Existenz und die von vielen Tausend weiteren Gaststättenbetreibern.“ Rauchen in Lokalen ist jetzt nur noch in „vollständig“ abgetrennten Nebenräumen erlaubt (wir berichteten). Hofmanns Kneipe bietet etwa 30 Gästen Platz. Hier noch einmal abzutrennen, sei schon bautechnisch unsinnig.
Ins Schoppe-Stübchen komme wenig Laufkundschaft, fast 100 Prozent seien Stammgäste. Davon seien 80 Prozent Raucher. Hofmann möchte, dass per einstweiliger Verfügung das Rauchen zumindest so lange erlaubt bleibt, bis die Karlsruher Verfassungshüter in einigen Monaten über seinen Fall verhandeln.
Bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung hatte der Wirt befürchtet, dass seine rauchenden Stammgäste ausbleiben könnten. Nun haben sich seine Erwartungen bestätigt. In der vorigen Woche seien bereits 50 Prozent der Stammgäste ausgeblieben, weil sie in dem Lokal am Schöllberg nicht mehr rauchen dürfen. „Die haben sich abgesprochen und Privat-Partys organisiert“, kann es ihnen Hofmann nicht ganz verübeln. Er selbst sei zwar auch Nichtraucher, „aber ich bin tolerant“. Zwar gebe es in Deutschland nur noch 30 bis 40 Prozent Raucher, doch diese stellten den bei weitem größten Anteil der Kneipenbesucher, sagt Hofmann. Er habe Verständnis dafür, dass in Speiselokalen nicht geraucht werden dürfe, doch das „Schoppe-Stübche“ sei „zu hundert Prozent eine Pils-Kneipe“.
Wenn vier von fünf Gästen wegen des Verbotes nicht mehr kämen, drohe einer Kneipe rasch die Pleite. Hofmann will vor dem Verfassungsgericht vor allem mit dem Argument klagen, das Nichtrauchergesetz verstoße gegen den Gleichheits-Grundsatz. Größere Lokale könnten problemlos einzelne Räume als Raucher- oder Nichtraucher-Zonen ausweisen. Bei einem einzigen Raum ginge das jedoch nicht. Außerdem schere das neue Gesetz alle über einen Kamm: öffentliche Räume wie Behörden und Krankenhäuser genauso wie gewerbliche, etwa die Kneipen. Vorerst aber, muss Hofmann einräumen, darf auch im „Schoppe-Stübche“ nicht mehr geraucht werden. (dd)