Es geht voran mit Niederdorfeldens Neubaugebiet Im Bachgange an der L 3008: Wenn alles nach Plan läuft, soll noch in diesem Jahr das Umlegungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig sein.
Niederdorfelden. Recht zufrieden mit dem Ablauf des Bauordnungsverfahrens für das Neubaugebiet Im Bachgange scheint Niederdorfeldens Bürgermeister Klaus Büttner (SPD) zu sein. So kann er auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstagabend der Vorwoche die frohe Botschaft verkünden: „Dem Baulandumlegungsverfahren haben bereits 98 Prozent der Eigentümer zugestimmt. Lediglich zwei Eigentümer haben um Bedenkzeit gebeten.“ Das Umlegungsverfahren ist Voraussetzung für die Erstellung eines Bebauungsplanes für das vorgesehene Gebiet.
An dem Verfahren werden alle betroffenen Grundeigentümer beteiligt, weil anschließend sämtliche im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke die „Umlegungsmasse“ bilden. Aus dieser werden sodann die Flächen bestimmt, die als Verkehrsfläche oder sonstige öffentliche Fläche (Grünanlagen, Kinderspielplatz) vorgesehen sind. Diese werden der Gemeinde dann zugeteilt. Aus der verbleibenden Fläche werden neue Grundstücke gebildet, um sie zweckmäßig bebauen zu können. Von diesen Grundstücken erhält jeder Eigentümer einen Anteil, der so weit wie möglich seinem Anteil an der Umlegungsmasse entspricht. Als Umlegungsstelle wird der Gemeindevorstand bestimmt.
„Da die Gespräche mit den Eigentümern bisher sehr harmonisch verlaufen sind, sehe ich da keine Probleme auf uns zukommen“, so Büttner. Auch bei den beiden noch unentschlossenen Eigentümern geht er von einer einvernehmlichen Lösung aus. Deshalb will er gar nichts von einer zwangsweisen Übereignung wissen. Der Ausschuss entspricht der Vorlage des Gemeindevorstandes einstimmig und empfiehlt so der Gemeindevertretung die Annahme.
Finanzieller Aufwand
Ebenfalls einstimmig wird beschlossen, 15 000 Euro für eine Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Rathauses oder der Sanierung des alten Gebäudes im Haushalt einzustellen. Dass das Rathaus nicht mehr den Anforderungen an ein Bürogebäude entspricht, darin sind sich alle Fraktionen einig. Diskussion gibt es nur darum, wie damit umzugehen ist.
Drei Möglichkeiten sieht hier Bürgermeister Büttner: Zum einen das alte Rathaus inklusive des Bürgerhauses erhalten und sanieren. Zum anderen das alte Gebäude mit Rathaus und Bürgerhaus abreißen und an derselben Stelle beides neu bauen. Oder ein neues Gebäude im Bereich des geplanten Neubaugebietes entstehen zu lassen.
Weil die entscheidende Frage dabei die Kosten für die jeweilige Variante sind und keiner über etwas beschließen will, ohne den finanziellen Aufwand zu kennen, gibt es schnell Einigkeit über den Beschluss einer Machbarkeitsstudie. Unterschiedlicher Auffassung sind die Politiker jedoch über die Vorgaben für eine solche Studie.
Sollte mit einem Neubau nur der gegenwärtige Standard beibehalten werden, oder sollten auch „Träume“ einfließen können. Am Ende einigt man sich auf Vorgaben nach den bisherigen Standards.