Viel, viel Ausdauer brauchen die Protagonisten des 2015 eröffneten Rundweges rund um Schöneck. Denn noch immer ist das Projekt nicht abgeschlossen. Wie es weitergehen soll, diskutierte der Schönecker Bauausschuss.
Schöneck. Im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz (Buvek) stand der Schönecker Rundweg erneut zur Diskussion: Nachdem der Ausbau des Pfades in den vergangenen zwei Jahren gut vorangekommen war, muss nun die über die dritte Stufe, den Bau zweier Bewegungsparcours, entschieden werden. Dafür hat die Verwaltung, basierend auf den Ausarbeitungen des Gemeindevertreters Dieter Schulz (SPD), dem Ausschuss einen Vorschlag unterbreitet.
Danach soll als erster Standort für einen Bewegungsparcours die Grünfläche seitlich des Sportplatzes Büdesheim in Richtung der Nidder in Betracht gezogen werden. Die bereits 2016 angeschafften Bewegungsgeräte könnten auf dieser Fläche gut platziert werden, weil es ausreichend Raum dafür gebe. Auch der Vertreter des Fußballvereins FC 66 Büdesheim, Harald Horn, sprach sich für diesen Standort aus, zumal in früherer Zeit dort schon einmal eine Schaukel gestanden haben soll.
Welcher Standort?
Die Bedenken einiger Ausschussmitglieder, dass der Standort möglicherweise etwas zu abseits liege, weil auch die Brücke über die Nidder zu Vereinsgelände und Schlosspark gesperrt sei, wurden mit dem Argument ausgeräumt, dass es in naher Zukunft doch wieder eine Brücke geben werde und die Lücke im Rundweg somit wieder geschlossen werde.
Mit dieser Vorlage, den Standort aus Platzgründen von der Minets-/Brückengasse auf das Sportplatzgelände zu verlegen, wird auch dem Antrag der WAS (Wahlalternative Schöneck) genüge getan, die dies im Februar beantragt hatte. Ein zweiter Einwand, der sich nicht so leicht beseitigen lässt, nämlich dass die bereits vorhandenen Sportgeräte die ältere Generation überfordern würden und sie diese deshalb kaum nutzen würden, bereitet den Verantwortlichen hingegen größeres Kopfzerbrechen. Deshalb sollen beim Zukauf weiterer Geräte sachkundige Bürger oder Sportvereine kontaktiert werden.
Beratungsbedarf gibt es auch noch zum zweiten Standort: Weil Einigkeit darüber besteht, dass möglichst in jedem Ortsteil ein Bewegungsparcours entstehen soll, Kilianstädten aber schon über einen an der Hohen Straße verfügt, kommt als weiterer Standort nur Oberdorfelden in Betracht.
Auf einer Fläche gegenüber des Sportplatzes Oberdorfelden in der Nähe der Brücke wäre dafür ausreichend Platz. Damit auch für diesen Standort ein breiter Konsens in der Bevölkerung erzielt wird, wird vorgeschlagen, die Vereine und den Ortsbeirat von Oberdorfelden zuvor noch einmal beraten zu lassen. „Es ist wichtig, die Bürger an der Entscheidung zu beteiligen“, sagte Bürgermeisterin Conny Rück (SPD). Dem wird einstimmig entsprochen.
Einigkeit herrschte auch bei der Abstimmung über den Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen und den Regionalen Flächennutzungsplan 2010. In diesem Teilplan werden die Vorrangflächen für die Windräder festgelegt.
Neue Gesetzeslage
Die Schönecker Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 12. Juni des vergangenen Jahres dem ersten Vorentwurf bereits zugestimmt – unter der Maßgabe, dass die Vorrangflächen im Gemeindegebiet auf alle bereits bestehenden Windkraftanlagen erweitert werden soll. Dem war der Planungsverband mit dem Argument nicht gefolgt, dass sich mittlerweile die Gesetzeslage geändert habe.
Die Reduzierung des Schutzabstandes zu Wohn- und Gewerbeeinheiten habe eine Neuaufteilung der beabsichtigten Vorrangflächen für derartige Anlagen notwendig gemacht. Nach den neuen Plänen des Planungsverbandes stehen nun vier der neun Windräder in Schöneck außerhalb der Vorrangflächen. Sie genießen zwar weiterhin Bestandsschutz, doch ein sogenanntes „Repowering“, also ein Ersatz durch eine modernere Anlage, ist nicht mehr möglich.
Nach Ablauf der zwischen 25 und 30 Jahre laufenden Verträge müssen die vier Windräder abgerissen werden. Wegen der neuen Abstandsregeln können in Schöneck auch keine neuen Windräder zusätzlich gebaut werden – denn auch sie unterliegen dieser Abstandsverordnung.