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Keine Förderung für Freudenhäuser – Wetterauer Landrat Joachim Arnold (SPD) weist Kritik des Bad Vilbeler Ersten Stadtrates Jörg Frank (CDU) zurück

Bad Vilbel/Wetteraukreis. „Ich weise entschieden die durch nichts begründete Unterstellung des Ersten Stadtrates der Stadt Bad Vilbel, Jörg Frank, zurück, der Kreis unterstützt die Absichten eines Frankfurter Investors, auf dem Gelände eines ehemaligen Getränkeabholmarktes ein Bordell zu errichten“, erklärte Landrat Joachim Arnold.

Der Landrat, der auch Baudezernent ist, betont vielmehr, dass das Bauamt des Wetteraukreises eingereichte Baugenehmigungen ausschließlich nach bauplanungsrechtlichen Aspekten beurteilt. „Eine moralische Bewertung nehmen wir natürlich nicht vor, das überlassen wir gerne der Stadt“, so Arnold.

Bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung habe es laut Arnold bei den eingereichten Plänen „allerdings keinen Versagungsgrund“ gegeben und die Stadt Bad Vilbel habe dem Landrat auch keine geliefert, so dass der Wetteraukreis einen positiven Bauvorbescheid herausgeben musste, betont Arnold. Dagegen habe die Stadt Klage erhoben, mit der sie vor dem Verwaltungsgericht in Gießen allerdings unterlag.

„Nicht ohne Grund, denn Herr Frank, der selber Jurist ist, hätte wissen müssen und wusste es nach der Pressemitteilung auch, dass die von der Stadt angeführten Argumente nicht ausreichend sind.“ Hier könne sie mit Mitteln des Ordnungsrechtes allerdings Grenzlinien einziehen, die die Eröffnung eines solchen Etablissements verhindern. „Darauf haben und darauf nehmen wir allerdings auch keinen Einfluss. Definitiv bleibt aber festzuhalten, dass wir weder in Bad Vilbel, noch anderswo in der Wetterau den Bau von Bordellen fördern sondern ausschließlich nach Recht und Gesetz handeln“ versicherte der Landrat. (sam)