Zu dem Artikel „Besorgt wegen Altgummi“ im Bad Vilbeler Anzeiger vom 23. November erreichte uns ein Leserbrief:
Mit dem Artikel könnten Bürger, bezüglich frei werdender Schadstoffe von der elastischen Tragschicht aus recyceltem Gummigranulat mit Bindemittel, verunsichert werden. Die Umweltverträglichkeit für Sportplätze mit Kunststoffrasenflächen wird in der Vorschrift nach DIN 18035 Teil 7 für den gesamten Schicht-Aufbau geregelt. Gemäß den Untersuchungsergebnissen des Institutes Fresenius Berlin zur Umweltverträglichkeit, der von einem Massenheimer Anwohner in Zweifel gezogenen Elastikschicht, werden alle Anforderungen der DIN erfüllt. Im übrigen regelt diese DIN-Vorschrift auch die regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung des Materials. Hier auf den riesigen, europaweiten Markt für Altreifen zu verweisen, hat mit der Sachlage der Umweltverträglichkeit des recycelten Materiales für Sportplätze nichts zu tun. Befürchtungen, dass austretende Giftstoffe Menschen gefährden könnten, bestehen also nicht.
Im Vordergrund steht der Nutzen einer solchen Anlage für unsere Sportler. Im Gegensatz zu Naturrasenplätzen können Sportplätze mit Kunststoffrasenflächen nahezu ohne Wartungskosten ganzjährig, witterungsunabhängig bespielt werden. Das ist sehr wichtig, und rechtfertigt die hohen Anschaffungskosten von 700 000 Euro.
Rolf Bender
Arbeitskreises Sport der CDU
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