Nidderau. Es ist verboten, pyrotechnische Gegenstände wie Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen. Das teilt Bürgermeister Gerhard Schultheiß (SPD) in einer Pressemeldung mit. Er weist darauf hin, dass seit dem 1. Oktober dieses Jahres das neue bundesweit geltende Sprengstoffgesetz gültig ist.
Bürgermeister Gerhard Schultheiß: „Wir werden die neue Fassung der Sprengstoffverordnung in den nächsten Tagen mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr bereden. Die Verordnung ist aus heiterem Himmel bei uns eingetroffen.“ Bisher habe ein Verbot für Raketen und Böller in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen bestanden, so Schultheiß. Nach der neuen Regelung sei dies auf den Bereich von Fachwerkhäusern ausgedehnt worden. Besondere Vorsicht ist laut Stadtmeldung in den Ortskernen und großteils denkmalgeschützten Fachwerkensembles der Stadtteile geboten. Die Bevölkerung wird gebeten, in diesen Bereichen auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten. Gleiches gilt für so genannte Himmelslaternen. (cwi)