Karben. (pm) Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Stadt Karben eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die »Vierbeiner« vom Hundehalter bei der Verwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 50 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadt davon aus, dass bis zu 10 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen.
Dazu werden alle Haushalte in Karben in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter der beauftragten Firma »Springer Kommunale Dienste GmbH« aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Falls bei der Befragung nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1000 Euro erhoben werden. Sollte es bisher also vergessen worden sein, die eigenen Hunde anzumelden, sollte dies schnell nachgeholt werden. Um seinen Hund anzumelden, muss ein Termin im Bürgerbüro vereinbart werden. Dies ist einfach möglich unter www.karben.de/ Terminvergabe-Stadtpunkt. Alternativ können die Hundebesitzer zu den Rathaus-Öffnungszeiten auch ohne Termin am Rathaus-Empfang erscheinen und dort das bereits ausgefüllte Formular zur Hundesteuer Anmeldung abgeben. Das Formular ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Karben zu finden.
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