Bad Vilbel. Vergangene Woche wurde der Spielplatz auf der „Amiwiese“ im südlich gelegenen Bad Vilbeler Stadtteil Heilsberg abgebaut und Bänke entfernt. Der Platz sei „weitgehend zerstört“, kritisierte Uwe Wittstock, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Rettet die Amiwiese“, die eine Bebauung des Areals verhindern will. Trotz „dringender Appelle von Heilsberger Bürgern“ habe Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr den Abriss nicht gestoppt, so Wittstock. Damit werde seiner Ansicht nach deutlich, wozu der Bebauungsplan (B-Plan) für die Amiwiese vor allem führe: „Dazu dass ein Grün- und Naherholungsgebiet, das bislang allen Heilsbergern zur Verfügung stand, verkauft und zubetoniert wird.“
Die BI habe laut Wittstock jetzt auch die bislang fehlende Begründung für die Klage gegen den B-Plan vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Die Kritikpunkte reichten laut Wittstock von Gesetzesverstößen über inhaltlich unbestimmte Planfestsetzungen bis zu unvollständig erstellten Unterlagen für die Entscheidung des Stadtparlamentes.
„Es ist schlicht eine Mär, wenn immer behauptet wird, man wolle die ,Amiwiese’ zubetonieren“, konterte Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr auf die Vorwürfe. Fakt sei vielmehr, dass die Festsetzungen im B-Plan „Taunusblick“ im Vergleich zu der ursprünglich beabsichtigten Bebauung mit bis zu 400 Wohneinheiten, teils im Geschossbau, in diesem Bereich „eine riesige Auflockerung und Grün-Aufwertung darstellen“, korrigiert Dr. Stöhr. Da schon vor Einzug der ersten Anlieger in der Carl-Schurz-Straße bekannt war, dass die Amiwiese bebaut werde, sei auch „niemand ernsthaft getäuscht“ worden.
Mit dem B-Plan „Taunusblick“ werden laut Dr. Stöhr „im Interesse der gesamten Bürgerschaft“ die planerischen wie finanziellen Voraussetzungen für die gewünschte Sporthalle, für die Jugendräume und das Fußballerheim geschaffen. Zugleich würde auch die verkehrliche Erschließung für den gesamten Heilsberg verbessert. Es entstehe laut B-Plan „Taunusblick“ in dem Gebiet „ein so großzügiger Grünstreifen mit Spielgeräten und Sitzplätzen wie in keinem anderen Baugebiet unserer Stadt“, betont der Rathauschef. Hinzu komme noch das „Christeneck“ als öffentliche Grünfläche.
Bei rund 60 Grundstücken für ausschließlich Ein- bis Zweifamilienhäuser auf meist deutlich über 500 Quadratmeter großen Grundstücken, werde es sicherlich zu den am meisten begrünten und aufgelockerten Wohngebieten im ganzen Rhein-Main-Gebiet zählen, kommentierte Dr. Stöhr. Zu der jetzt eingereichten Klagebegründung gäbe es „nicht viel zu sagen“, so Dr. Stöhr, denn der Pressemitteilung lasse sich „kein neues Argument entnehmen, das nicht schon im Vorverfahren vom Gericht geprüft worden wäre. Und diese gerichtliche Prüfung endete, wie bekannt, mit der gerichtlichen Bestätigung, dass die Erschließungsmaßnahmen gemäß Bebauungsplan fortgesetzt werden dürfen“.
Der teilweise Abbau von Bänken und Spielgeräten stehe im Zusammenhang mit den Erschließungsarbeiten und diene der Sicherheit von Kindern und Eltern. Spielgeräte, die außerhalb des betroffenen Bereichs liegen, wie die Halfpipe, würden nicht abgebaut.
„Bewusst wurde auch das Ende der Spielsaison im Freien abgewartet. Zu Beginn der Spielsaison im Frühjahr 2010 wird unter der Berücksichtigung des Fortschritts der Erschließungsarbeiten geprüft, ob man diese Spielgeräte an geeigneter Stelle wieder aufstellen kann“, erklärte Bürgermeister Dr. Stöhr.
Nicht zuletzt gebe es entgegen Wittstocks Behauptungen auch keine „dringenden Appelle“ von Heilsberger Bürgern, sagte Stöhr. Ihm läge „nur eine einzige E-Mail eines Heilsberger Bürgers vom 30. September vor, die er kurzfristig schon am 1. Oktober beantwortet habe, versicherte der Rathauschef. in seiner Stellungnahme. (sam)